Anlagerichtlinien der Stiftung Nord-Süd-Brücken

Präambel

Die Errichtung der Stiftung Nord-Süd-Brücken beinhaltete eine prinzipielle Entscheidung für den Umgang mit Kapitalmarkt und Banken, da die Stiftung ihre Arbeit aus den Erträgen ihres Stiftungskapitals finanziert.

Auf dem nationalen und internationalen Kapitalmarkt erfolgt eine ständige Verteilung der Mittel von den Armen zu den Reichen. So befindet die Stiftung sich in einem grundsätzlichen Dilemma: Ihr Ziel, die Lebensverhältnisse der Menschen in sogenannten Entwicklungsländern zu verbessern und die Ungerechtigkeiten zwischen Süden und Norden zu verringern, lässt sich nur realisieren, in dem sie in ausreichendem Maße Vermögenserträge erwirtschaftet.

Das ethisch-politische Anliegen und seine Realisierung mit Mitteln des Kapitalmarktes ist für die Stiftung daher eine stets wiederkehrende Herausforderung, den eigenen Ansprüchen zu genügen.

Anlagepolitik

Ethische Kriterien

Ausschlusskriterien beziehen sich auf Unternehmen und Staaten, deren Aktivitäten den ethischen Ansprüchen der Anlagepolitik widersprechen. So sollten Anlagen in Unternehmen und Staaten unterbleiben, die

  1. die Menschenrechte missachten,
  2. grundlegende Rechte der Beschäftigten verletzen – insbesondere das Recht, sich zu organisieren, das Verbot von Zwangsarbeit und ausbeuterischer Kinderarbeit und das Recht auf existenzsichernde Entlohnung,
  3. Frauen diskriminieren
  4. sich der Korruption, Bestechung, Steuerflucht oder des Steuerbetrugs schuldig machen
  5. fortgesetzt gegen das Umwelt- oder Sozialrecht, internationale Abkommen und Konventionen verstoßen,
  6. Initiativen für einen gerechten Welthandel behindern, modernen Kolonialismus betreiben oder die Benachteiligung und Abhängigkeit von „Entwicklungsländern“ verschärfen
  7. Raubbau an natürlichen Ressourcen betreiben oder fördern
  8. gegen Prinzipien des Tierschutzes verstoßen
  9. beim Marketing für ihre Produkte oder Dienstleistungen gegen internationale Kodizes verstoßen
  10. mangelnde Informations-Offenheit an den Tag legen oder Markttransparenz behindern
  11. Militär- oder Rüstungsgüter produzieren oder damit handeln, ausgenommen sind dual use Güter, die nicht regelmäßig für die Rüstung verwendet werden,
  12. die Atomenergie produzieren oder mit Dienstleistungen ermöglichen
  13. Agrogentechnik anwenden oder fördern und
  14. besonders umwelt- oder gesundheitsschädliche Stoffe oder Produkte herstellen, vertreiben oder verwenden

Sofern die Stimmrechte der Wertpapiere der kritischen Öffentlichkeitsarbeit dienen und z.B. durch die kritischen AktionärInnen oder andere NRO genutzt werden, kann die Stiftung geringe Mengen an Wertpapieren besitzen, die gegen die Ausschlusskriterien verstoßen.

Die Positivkriterien helfen hingegen, die Geldanlagen auszuwählen, in die vorrangig das Vermögen der Stiftung angelegt werden soll. Für ethisches Investment kommen daher insbesondere Unternehmen in Frage, die

  • in einer zukunftsfähigen Branche nachhaltig tätig sind, wie z.B. die ökologische Landwirtschaft, regenerative Energieerzeugung, Gesundheitstechnologie, ökologische Bauwirtschaft und sozialer Wohnungsmarkt
  • eine soziale oder technische Innovation erproben,
  • zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beitragen,
  • das Fair-Trade-Siegel tragen,
  • die Standards im Hinblick auf Beteiligung, Rechte, Umwelt und Soziales beachten,
  • entwicklungspolitisch sinnvolle Produkte herstellen bzw. sich entwicklungspolitisch sinnvoll engagieren.

Diese Positiv- und Ausschlusskriterien orientieren sich weitgehend an den Kriterien der Kritischen Aktionär*innen.

Anlagestrategie

Das Vermögen soll in einem ausgewogenen Verhältnis von Sicherheit, Rentabilität und Ethik angelegt werden. Das Stiftungsvermögen soll in seiner Substanz erhalten bleiben.

Das Vermögen soll nach dem Grundsatz der Risikomischung unter Beachtung ethischer und ökologischer Kriterien und der Erzielung laufender Zins- und Ausschüttungserträge zur Erfüllung der Stiftungszwecke angelegt werden. Deshalb kommt eine Investition in thesaurierende Wertpapiere nur in begründeten Fällen – insbesondere zur Substanzerhaltung des Stiftungsvermögens – in Frage.

Die wesentlichen Kriterien für eine Investitionsentscheidung sollten sein:

  • Wertstabilität, Kapitalerhalt, geringes Abschreibungsrisiko
  • Einhaltung nachhaltiger und ethisch-sozialer Kriterien
  • Ertrag/Ausschüttungsquote
  • Liquidität der Anlage (also Handelbarkeit und ausgewogene kurz-, mittel- und langfristige Verfügbarkeit).

Wahl des Bankinstitutes bzw. der Kapitalanlagegesellschaft

Auch die Wahl der Bankinstitute und Kapitalanlagegesellschaften, mit denen die Stiftung zusammenarbeitet, unterliegt ethischen Kriterien. Daher sollten Banken, die mit Unternehmen verflochten sind, die nicht ökologisch und finanziell nachhaltige Großprojekte finanzieren und die in ihrem Geschäftsverhalten, Gewinne über die Menschen stellen, nicht unsere Partner sein.

Geeignetere Partner sind Banken mit genossenschaftlichem Hintergrund, da sie eine höhere Transparenz, auch wegen ihrer geringeren Größe und eine landwirtschaftlich, mittelständisch und sozialwirtschaftlich orientierte Prägung aufweisen und ihr oberstes Ziel nicht eine Kapitalausschüttung ist.

Vermögensstruktur

Die grundsätzliche Vermögensstruktur setzt sich zusammen aus:

  • Vermögensteil A: mindestens 70% des Vermögens in festverzinslichen Wertpapieren, Sparbriefen, besicherte Darlehen, Mischfonds mit einem Aktienanteil von max. 50%, Rentenfonds und vergleichbaren sicheren Anlagen.
  • Vermögensteil B: max. 30% des Vermögens (nach Kurswert) in anderen Vermögensanlagen, die etwas risikoreicher sind, aber Ausdruck des ethischen Engagements der Stiftung sind. Der Vermögensteil kann angelegt bzw. eingesetzt werden für
    • Anlagen im ethisch-ökologischen Kapitalmarkt (z. B. Öko-Fonds, Windkraft- oder Spezialtechnologiefonds bzw.- Aktien u. ä.)
    • zum Miterwerb von Projektimmobilien ( z. B. Süd-Nord-Haus Berlin)
    • zur Vergabe von Krediten, Hypotheken u. ä. im entwicklungs- und sozialpolitischen Bereich, neuen Formen des Wirtschaftens und Zusammenlebens, kurz für „alternative” Vorhaben.

Anlagerahmen

  • Die Anlage in festverzinslichen Wertpapieren erfolgt grundsätzlich in Euro.
  • Die Emittenten sollten ein Rating von mindestens BBB+ (nach S+P Index) oder eine vergleichbare Bonität aufweisen.
  • Einzelne Emittentenrisiken sollen 5% des Stiftungsvermögens nicht überschreiten. Einlagengeschützte Bankeinlagen, Bundeswertpapiere und Fonds, die eine Vielzahl von Wertpapieren enthalten, sind von dieser Regelung ausgenommen.
  • Spar-, Sicht- und Termineinlagen sind auf die Höhe der gesetzlichen oder privaten Einlagensicherung der jeweiligen Bank beschränkt.
  • Fonds sollten vorwiegend als spezifisches Instrument einer ethisch-ökologischen Anlage gehalten werden.

Anlageklassen

Um das Stiftungsvermögen genauer zu strukturieren, werden die folgenden prozentualen Anteile der einzelnen Anlageklassen angestrebt:

  • Anleihen/Rentenfonds/Sparbriefe bis 60%
  • Mischfonds (Aktien/Renten) bis 60%
  • Immobilien bis 30%
  • Aktien/Aktienfonds bis15%
  • Darlehen bis 20%
  • Beteiligungen/Genussscheine/Private Equity bis 10%
  • Immobilienfonds (geschlossen und offen) bis 10%
  • Festgelder/Liquidität bis 10%

Unterschreitungen bzw. Überschreitungen aufgrund von Kursveränderungen führen nicht automatisch zu einer Umschichtung müssen aber mittelfristig beachtet werden.

Organisation der Vermögensverwaltung

Die Organisation, Steuerung und Kontrolle der Vermögensanlage verantwortet der Vorstand der Stiftung. Er kann hierzu auch die Geschäftsstelle beauftragen oder in Abstimmung mit dem Stiftungsrat einen Anlageausschuss berufen.

Der Stiftungsrat beschließt auf Vorschlag des Vorstandes diese Anlagerichtlinie. Entscheidungen über die Änderung dieser Anlagerichtlinie in den Punkten Anlagerahmen und Anlageklassen überträgt der Rat an den Vorstand.

Der Vorstand der Stiftung wird den Stiftungsrat mindestens einmal jährlich über die aktuellen Bestände und Werte der Vermögensanlagen und deren Entwicklung informieren.

Die Vermögensverwaltung kann im Rahmen einer Eigenverwaltung durch die Stiftung, durch von der Stiftung beauftragte Dritte erfolgen. Bei der Verwaltung ist Sparsamkeit geboten.

Umschichtungen zur Vermeidung von Vermögensverlusten oder zur Begrenzung von bereits eingetretenen Vermögensausfällen auf Grund erwarteter oder eingetretener Insolvenzen von Emittenten, Garantiegebern oder Schuldnern sowie aus der Herabstufung der Ratinggruppe und aus negativen wirtschaftlichen Veränderungen sind frühestmöglich von der Geschäftsstelle in Abstimmung mit dem Vorstand bzw. in dringenden Fällen mit dem Vorsitzenden des Vorstandes vorzunehmen.

Für die Einhaltung der ethischen Kriterien werden öffentlich zugängliche Informationsquellen und Informationen spezialisierter Ratingagenturen und Banken genutzt. Dabei ist den Stiftungsorganen bewusst, dass die Komplexität der Unternehmen und ihrer Verflechtungen dazu führen kann, dass die Einstufung eines Unternehmen umstritten ist oder sich verändert. Die Stiftung kann für diesen Informationsprozess nur begrenzte Ressourcen aufwenden. Sie ist bei der Einhaltung der ethischen Kriterien daher auf die Rückmeldung der kritischen Öffentlichkeit angewiesen. Bei nachvollziehbaren Hinweisen zu nicht ethischen Anlagen wird die Stiftung diese verkaufen.

Änderungen des ethisch/nachhaltigen und wirtschaftlichen Ratings führen nicht automatisch zum Verkauf des jeweiligen Wertpapiers, sondern dieser ist auch von den Kriterien Liquidität und Vermeidung von Kursverlusten abhängig.

Um die Einhaltung dieser Richtlinie auch für die Öffentlichkeit transparent zu machen, werden jährlich die Vermögensstruktur, die prozentualen Anteile der Anlageklassen sowie eine Auflistung der Wertpapiere veröffentlicht.

beschlossen von den Stiftungsgremien am 11.4.2011, am 2.11.15 vom Vorstand geändert im Punkt Anlageklassen