Die Stiftung erstellt jährlich eine Jahresrechnung in Anlehnung an das Handelsgesetzbuch, die von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft wird. Die Prüfung umfasst auch, ob die Stiftung ihr Stiftungskapital erhalten hat, so wie dies im Berliner Stiftungsgesetz vorgeschrieben ist.
Die einzelnen Einnahmen- und Ausgaben werden in einer Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Bilanz stellt die Vermögenswerte und ihre Finanzierung dar.
Die Tätigkeiten der Stiftung gliedern sich in drei Bereiche:
- Vermögensverwaltung – die Vermögensverwaltung umfasst alle Kosten und Erträge, die im Zusammenhang mit der Anlage des Stiftungskapitals anfallen. Weitere Informationen, wie die Stiftung ihr Kapital anlegt, finden Sie unter Vermögensverwaltung.
- ideeller Bereich – der ideelle Bereich stellt das Haupttätigkeitsfeld der Stiftung dar, die fördernde und operative Arbeit. Die Überschüsse aus dem Bereich der Vermögensverwaltung und weitere Einnahmen im ideellen Bereich wie Zuschüsse und Spenden ermöglichen die Finanzierung dieser Tätigkeiten. In diesem Bereich werden alle gemeinnützigen Aktivitäten der Stiftung finanziell erfasst.
- Zweckbetrieb – die Stiftung verwaltet für das Land Berlin Fördermittel für die entwicklungspolitische Arbeit Berliner Nichtregierungsorganisationen. Die Aufwendungen und Vergütungen, die für diese Arbeit anfallen, werden in diesem Bereich erfasst.
2023 wurde die Stiftung von der Martina Schmidt Wirtschaftsprüfung, Berlin geprüft. Diese hat der Stiftung für die Jahresrechnung den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
2023 hatte die Stiftung folgende Einnahmen:
Die Aufwendungen des ideellen Bereiches sind nach den wesentlichen satzungsgemäßen Aktivitäten untergliedert. Indirekte Kosten (also Kosten die mehrere Kostenstellen betreffen) sind nach den Vorgaben des DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen) den jeweiligen Kostenstellen zugerechnet.