Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2021
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2 HGB). Die Aufwendungen und Erträge wurden unter Beachtung von § 246 Abs. 2 HGB auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.
- Zuwendungen: Dieser Posten weist die Höhe der Zuschüsse des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Engagement Global gGmbH für verschiedene Förderprogramme der Stiftung aus. Dazu gehören der EZ-Kleinprojektefonds (1.046 T€), das SDG-Programm (152 T€), das WSD-Programm (600 T€), das Promotor*innenprogramm in Ostdeutschland (783 T€) und das Programm zur Stärkung der entwicklungspolitischen Bildungs-und Inlandsarbeit in Brandenburg durch kirchliche Eine-Welt-Arbeit (127 T€). Letzteres wurde in Kooperation mit dem Kirchlichen Entwicklungsdienst der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) von Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst mit 78 T€ bezuschusst. Aus den ostdeutschen Bundesländern erhielt die Stiftung Zuwendungen für das Promotor*innenprogramm in Berlin (250 T€), Mecklenburg-Vorpommern (130 T€), Brandenburg (130 T€) und Sachsen (201 T€). Die sächsische Staatskanzlei bezuschusste die Förderung von Kleinprojekten sächsischer NRO im Globalen Süden mit 200 T€. Außerdem stellte das Land Sachsen 45 T€ für die Förderung von Kleinprojekten zur Umsetzung der BNE-Landesstrategie zur Verfügung. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin unterstützte die Förderung des Klimabündnisses Berlin mit 42 T€. Für die Bildungsarbeit an Berliner Schulen „Bildungsarbeit zum Kolonialismus“ erhielt die Stiftung weitere 87 T€ an Zuwendungen. Für Brandenburger Jugendliche stellte das Land Brandenburg 12 T€ im Programm Jugend für Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung.
- Sonstige betriebliche Erträge: Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Projektmittel für Berliner Nichtregierungsorganisationen (1.545 T€), die im Auftrag der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit verwaltet und an die Nichtregierungsorganisationen weitergeleitet wurden (s. a. Sonstige Aufwendungen). Weiterhin enthält die Position Erlöse für diese Verwaltungsaufwendungen (174 T€), Erträge aus Zuschreibungen auf Wertpapiere (66 T€), nicht in Anspruch genommene bzw. zurückgezahlte Fördermittel und Rückstellungen aus den Vorjahren (43 T€) sowie Spenden und sonstige Erträge (17 T€).
- Aufwendungen für Projekte: In dieser Position sind die gesamten Förderzusagen für Projekte ostdeutscher Nichtregierungsorganisationen und Projekte der Stiftung 2021 ausgewiesen, auch wenn die Fördermittel noch nicht ausgezahlt sind. Abgezogen sind Rückzahlungen aus 2021 bewilligten Projekten, die bereits abgeschlossen sind sowie nicht in Anspruch genommene Mittel.
- Personalaufwand: Dies beinhaltet die Gehälter für die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle einschließlich der Sozialabgaben. Ende 2021 waren in der Geschäftsstelle sechs Mitarbeiter/innen in Vollzeit und drei Mitarbeiter/innen in Teilzeit beschäftigt sowie jeweils eine Praktikant/in. Die Vergütung lehnt sich an den Tarif 2020 des TV-L des Landes Berlin an.
- Sonstige betriebliche Aufwendungen: Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Projektmittel für Berliner Nichtregierungsorganisationen, die im Auftrag der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit verwaltet und an die Nichtregierungsorganisationen weitergeleitet wurden (1.545 T€) und die dabei entstehenden Verwaltungsaufwendungen (14 T€). Des Weiteren sind in dieser Position die Aufwendungen im Bereich der Vermögensverwaltung erfasst (1 T€), Aufwendungen der Geschäftsstelle wie Miet-, Energie-, Telefon-, Reisekosten, Porto, Versicherungen, Zeitungen, Zeitschriften (31 T€), die Arbeit der Gremien (2 T€), sowie Prüfungskosten (5 T€). Die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung betrugen 6 T€.
- Erträge aus Beteiligungen: Es fielen Erträge auf eine Genossenschaftsbeteiligung bei der Berliner Volksbank und bei einem Solarfonds an.
- Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen: Diese Position enthält die jährlichen Erträge aus den Wertpapieren und Ausleihungen, hauptsächlich Zinsen, Fondsausschüttungen und Dividenden.
- Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge: In dieser Position werden die Zinserträge aus Festgeldanlagen nachgewiesen. Der überwiegende Teil entfällt jedoch auf Einnahmen aus Erbbaurechten.
- Abschreibungen auf Finanzanlagen: Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für die Wertberichtigung von Wertpapieren, wenn deren Kurswert zum 31.12.2021 niedriger als der Buchwert war. Bei 3 Aktien mussten rund 25 T€ abgeschrieben werden.
- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag: Aufgrund eines Zwangsumtausches bei einer Aktie kam es zu einer Quellensteuerbelastung (8 T€).
- Ergebnis nach Steuern/Jahresüberschuss: Aus den Erträgen und Aufwendungen verblieb ein Überschuss von 210 T€. Dieser wurde im Wesentlichen aus dem Überschuss in der Vermögensverwaltung in Höhe von 435 T€ erzielt. Der Fehlbetrag im ideellen Bereich (Fördertätigkeit der Stiftung) belief sich auf -227 T€. Der Zweckbetrieb erzielte einen Überschuss von rund 3 T€.
- Entnahme aus den Rücklagen: Der Rücklage für satzungsgemäße Zwecke wurden 130 T€ entnommen und für die Fördertätigkeit eingesetzt.
- Einstellungen in Rücklagen: Aufgrund des guten Jahresergebnisses und zur Sicherung der Fördertätigkeit der kommenden Jahre wurden der Rücklage für satzungsgemäße Zwecke 130 T€ zugeführt. Die dem Stiftungskapital zuzurechnenden nicht ausschüttungsfähigen Erträge aus Zuschreibungen und realisierten Buchgewinnen abzüglich Abschreibungen und Kursverlusten wurden in Höhe von 41 T€ in die Sonstige Rücklage (Umschichtungsergebnis) eingestellt. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 170 T€ wurde der Freien Rücklage zugeführt.