Gewinn- und Verlustrechnung 2022

Gewinn- und Verlustrechnung 2021

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2022

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2 HGB). Die Aufwendungen und Erträge wurden unter Beachtung von § 246 Abs. 2 HGB auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

1. Zuwendungen: Dieser Posten weist die Höhe der Zuschüsse des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Engagement Global gGmbH für verschiedene Förderprogramme der Stiftung aus. Dazu gehören der EZ-Kleinprojektefonds (1.154 T€), das SDG-Programm (179 T€) und das WSD-Programm (400 T€): Für das Promotor*innenprogramm in Ostdeutschland erhielt die Stiftung Zuschüsse der Engagement Global gGmbH über den agl e.V. (803 T€). Aus den ostdeutschen Bundesländern erhielt die Stiftung Zuwendungen für das Promotor*innenprogramm in Berlin (275 T€), Mecklenburg-Vorpommern (163 T€), Brandenburg (161 T€) und Sachsen (225 T€). Die sächsische Staatskanzlei bezuschusste die Förderung von Kleinprojekten sächsischer NRO im Globalen Süden mit 228 T€. Außerdem stellte das Land Sachsen 75 T€ für die Förderung von Kleinprojekten zur Umsetzung der BNE-Landesstrategie zur Verfügung. Für die Bildungsarbeit an Berliner Schulen „Bildungsarbeit zum Kolonialismus“ erhielt die Stiftung weitere 81 T€ an Zuwendungen. Für Brandenburger Jugendliche stellte das Land Brandenburg 32 T€ im Programm Jugend für Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung.

2. Sonstige betriebliche Erträge: Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Projektmittel für Berliner Nichtregierungsorganisationen (1.310 T€), die im Auftrag der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit verwaltet und an die Nichtregierungsorganisationen weitergeleitet wurden (s. a. Sonstige Aufwendungen). Weiterhin enthält die Position Erlöse für diese Verwaltungsaufwendungen (183 T€), Erträge aus Zuschreibungen und Buchgewinnen auf Wertpapiere (21 T€), nicht in Anspruch genommene bzw. zurückgezahlte Fördermittel und Rückstellungen aus den Vorjahren (30 T€) sowie Spenden und sonstige Erträge (7 T€).

3. Aufwendungen für Projekte: In dieser Position sind die gesamten Förderzusagen für Projekte ostdeutscher Nichtregierungsorganisationen und Projekte der Stiftung 2022 ausgewiesen, auch wenn die Fördermittel noch nicht ausgezahlt sind. Abgezogen sind Rückzahlungen aus 2022 bewilligten Projekten, die bereits abgeschlossen sind sowie nicht in Anspruch genommene Mittel.

4. Personalaufwand: Dies beinhaltet die Gehälter für die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle einschließlich der Sozialabgaben. Ende 2022 waren in der Geschäftsstelle sechs Mitarbeiter/innen in Vollzeit und drei Mitarbeiter/innen in Teilzeit beschäftigt sowie jeweils eine Praktikant/in. Die Vergütung lehnt sich an den Tarif 2021 des TV-L des Landes Berlin an.

6. Sonstige betriebliche Aufwendungen: Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Projektmittel für Berliner Nichtregierungsorganisationen, die im Auftrag der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit verwaltet und an die Nichtregierungsorganisationen weitergeleitet wurden (1.310 T€) und die dabei entstehenden Verwaltungsaufwendungen (15 T€). Des Weiteren sind in dieser Position die Aufwendungen im Bereich der Vermögensverwaltung erfasst (1 T€), Aufwendungen der Geschäftsstelle wie Miet-, Energie-, Telefon-, Reisekosten, Porto, Versicherungen, Zeitungen, Zeitschriften (31 T€), die Arbeit der Gremien (5 T€), sowie Prüfungskosten (5 T€). Die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung betrugen 10 T€.

7. Erträge aus Beteiligungen: Es fielen Erträge auf eine Genossenschaftsbeteiligung bei der Berliner Volksbank an

8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen: Diese Position enthält die jährlichen Erträge aus den Wertpapieren und Ausleihungen, hauptsächlich Zinsen, Fondsausschüttungen und Dividenden.

9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge: In dieser Position werden die Zinserträge aus Festgeldanlagen nachgewiesen. Der überwiegende Teil entfällt auf Einnahmen aus Erbbaurechten.

10. Abschreibungen auf Finanzanlagen: Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für die Wertberichtigung von Wertpapieren, wenn deren Kurswert zum 31.12.2022 niedriger als der Buchwert war. Bei 10 Aktien und 5 Fonds mussten rund 425 T€ abgeschrieben werden.

12. Ergebnis nach Steuern/Jahresüberschuss: Aufgrund der hohen Wertberichtigungen auf Wertpapiere in der Vermögensverwaltung, war das Ergebnis der Vermögensverwaltung negativ (-21 T€.) Da die Aufwendungen im ideellen Bereich die Einnahmen überstiegen (-165 T€) und der Überschuss aus dem Zweckbetrieb 4 T€ betrug, entstand ein Jahresfehlbetrag von 182 T€.

13. Entnahme aus den Rücklagen:  Zur Deckung des entstandenen Jahresverlustes wurde die Sonstige Rücklage zur Abdeckung von Kursverlusten teilweise aufgelöst (52 T€). Der Rücklage für satzungsgemäße Zwecke wurden 130 T€ entnommen und für die Deckung des Verlustes im ideellen Bereich eingesetzt.