Gewinn- und Verlustrechnung 2023

Gewinn- und Verlustrechnung 2023

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2023

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2 HGB). Die Aufwendungen und Erträge wurden unter Beachtung von § 252 Abs. 5 HGB auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

1. Zuwendungen: Dieser Posten weist die Höhe der Zuschüsse des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Engagement Global gGmbH für verschiedene Förderprogramme der Stiftung aus. Dazu gehören der EZ-Kleinprojektefonds (1.196 T€), das SDG-Programm (219 T€) und das WSD-Programm (567 T€): Für das Promotor*innenprogramm in Ostdeutschland erhielt die Stiftung Zuschüsse der Engagement Global gGmbH über den agl e.V. (803 T€). Aus den ostdeutschen Bundesländern erhielt die Stiftung Zuwendungen für das Promotor*innenprogramm in Berlin (275 T€), Mecklenburg-Vorpommern (163 T€), Brandenburg (161 T€) und Sachsen (225 T€). Die sächsische Staatskanzlei bezuschusste die Förderung von Kleinprojekten sächsischer NRO im Globalen Süden mit 222 T€. Außerdem stellte das Land Sachsen 112 T€ für die Förderung von Kleinprojekten zur Umsetzung der BNE-Landesstrategie zur Verfügung. Für die Bildungsarbeit an Berliner Schulen „Bildungsarbeit zum Kolonialismus“ erhielt die Stiftung weitere 100 T€ an Zuwendungen. Für Brandenburger Jugendliche stellte das Land Brandenburg 28 T€ im Programm Jugend für Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung.

2. Sonstige Erträge: Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Projektmittel für Berliner Nichtregierungsorganisationen (2.541 T€), die im Auftrag der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit verwaltet und an die Nichtregierungsorganisationen weitergeleitet wurden (s. a. Sonstige Aufwendungen). Weiterhin enthält die Position Erlöse für diese Verwaltungsaufwendungen (221 T€), Erträge aus Zuschreibungen und Buchgewinne auf Wertpapiere (181 T€), nicht in Anspruch genommene bzw. zurückgezahlte Fördermittel und Rückstellungen aus den Vorjahren (34 T€) sowie Spenden und sonstige Erträge (26 T€).

3. Aufwendungen für Projekte: In dieser Position sind die gesamten Förderzusagen für Projekte ostdeutscher Nichtregierungsorganisationen und Projekte der Stiftung 2023 ausgewiesen, auch wenn die Fördermittel noch nicht ausgezahlt sind. Abgezogen sind Rückzahlungen aus 2023 bewilligten Projekten, die bereits abgeschlossen sind sowie nicht in Anspruch genommene Mittel.

4. Personalaufwand: Dies beinhaltet die Gehälter für die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle einschließlich der Sozialabgaben. Ende 2023 waren in der Geschäftsstelle acht Mitarbeiter/innen in Vollzeit und drei Mitarbeiter/innen in Teilzeit beschäftigt sowie jeweils eine Praktikant/in. Die Vergütung lehnt sich an den Tarif 2022 des TV-L des Landes Berlin an.

6. Sonstige Aufwendungen: Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Projektmittel für Berliner Nichtregierungsorganisationen, die im Auftrag der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit verwaltet und an die Nichtregierungsorganisationen weitergeleitet wurden (2.541 T€) und die dabei entstehenden sachlichen Verwaltungsaufwendungen (20 T€). Des Weiteren sind in dieser Position die Aufwendungen der Geschäftsstelle wie Miet-, Energie-, Telefonkosten, Büromaterial, Porto, Versicherungen, Zeitungen, Zeitschriften (37 T€), Kosten für die Weiterbildung der Mitarbeiter*innen (5 T€), die Arbeit der Gremien (5 T€), sowie Prüfungskosten des Jahresabschlusses (5 T€) enthalten. Die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung betrugen 6 T€.

7. Erträge aus Beteiligungen: Es fielen Erträge auf eine Genossenschaftsbeteiligung bei der Berliner Volksbank an

8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens: Diese Position enthält die jährlichen Erträge aus den Wertpapieren und Ausleihungen, hauptsächlich Zinsen, Fondsausschüttungen und Dividenden.

9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge: In dieser Position werden die Zinserträge aus Festgeldanlagen und Erbbaurechten ausgewiesen. Der überwiegende Teil entfällt auf Einnahmen aus Erbbaurechten.

10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des UmlaufvermögensHierbei handelt es sich um Aufwendungen für die Wertberichtigung von Wertpapieren, wenn deren Kurswert zum 31.12.2023 niedriger als der Buchwert war. Bei 4 Aktien mussten rund 5 T€ abgeschrieben werden.

12. Jahresergebnis: Aus den Erträgen und Aufwendungen verblieb ein Überschuss von 458 T€. Dieser wurde im Wesentlichen aus dem Überschuss in der Vermögensverwaltung in Höhe von 661 T€ erzielt. Der Fehlbetrag im ideellen Bereich (Fördertätigkeit der Stiftung) belief sich auf -205 T€. Der Zweckbetrieb erzielte einen Überschuss von rund 2 T€.

14. Einstellungen in die Ergebnisrücklagen:  Die dem Stiftungskapital zuzurechnenden nicht ausschüttungsfähigen Erträge aus Zuschreibungen und realisierten Buchgewinnen abzüglich Abschreibungen und Kursverlusten wurden in Höhe von 175 T€ in die Sonstige Rücklage (Umschichtungsergebnis) eingestellt. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 283 T€ wurde der Freien Rücklage zugeführt.