Bilanz 2022

Bilanz Aktiva  2022

AKTIVA

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen: Die Stiftung besitzt drei Grundstücke in Leipzig, die im Erbbaurecht vergeben sind und ein Grundstück in Berlin, das von einer Hausgruppe des Mietshäusersyndikats ‒ ebenfalls im Erbbaurecht ‒ genutzt wird.

II Finanzanlagen

II.1. Beteiligungen: Die Position enthält Genossenschaftsanteile der Berliner Volksbank und die Beteiligung an einem Solarfonds.

II.2. Wertpapiere:   Das Stiftungskapital ist überwiegend in Wertpapieren angelegt (Anleihen, Fonds, Aktien). Die Bewertung dieses Wertpapierbestandes erfolgte zu Anschaffungskosten. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung wurden Bewertungsabschläge auf den niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag vorgenommen. In der Bilanz nicht ausgewiesen sind die stillen Reserven in den Wertpapieren in Höhe von rund 811 T€.

II.3. Sonstige Ausleihungen: Ein Teil des Stiftungskapitals ist in Ausleihungen für Immobilieninvestitionen angelegt. Diese sind im Grundbuch der jeweiligen Immobilie abgesichert.

B. Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel sind zum Nennwert bilanziert.

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:Die Position sonstige Vermögensgegenstände umfasst im Wesentlichen Zinsabgrenzungen für festverzinsliche Wertpapiere und Forderungen auf Fondsausschüttungen, die dem Geschäftsjahr zuzurechnen sind sowie Forderungen gegenüber Zuwendungsgebern für bereits gebundene Projektförderungen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert.

II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten: Die liquiden Mittel dienen der Finanzierung bereits bewilligter Förderzusagen und der Stiftungsarbeit sowie der Finanzierung von Vermögensanlagen.

  Bilanz Passiva 2022

PASSIVA

A. Eigenkapital

I.1. Grundstockvermögen: In dieser Position wird das ungeschmälert zu erhaltende Stiftungskapital ausgewiesen.

I.2. Zustiftung: Das in seinem Bestand ungeschmälert zu erhaltende Stiftungskapital erhöht sich um Zustiftungen. Im Berichtsjahr erhielt die Stiftung Zustiftungen in Höhe von 600 €.

II. Ergebnisrücklagen:

1. Freie Rücklagen: Die Höhe der Freien Rücklage blieb konstant und sichert entsprechend der AO § 62 Abs. 1 Nr. 3 die langfristige Leistungsfähigkeit der Stiftung..  

2. Rücklagen für sonstige satzungsgemäße Zwecke: Da aus den Erträgen der Vermögensverwaltung nicht ausreichend Mittel zur Verfügung standen, wurde die satzungsgemäße Rücklage aufgelöst und für die Finanzierung der Ausgaben des ideellen Bereiches 2022 eingesetzt.

3. Sonstige Rücklagen zur Abdeckung von Kursverlusten: Ein Teil des Jahresfehlbetrages (182 T€), der aus den hohen Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (425 T€) resultiert, wurde durch die Teilauflösung dieser Rücklage gedeckt.

B. Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen sämtliche zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten; sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem zukünftigen Erfüllungsbetrag bewertet worden. Im Wesentlichen handelt es sich um Zahlungsverpflichtungen der Stiftung im Zusammenhang mit der Projektförderung (400 T€), einer Erstattung im Rahmen des Erbbaurechtes (62 T€) sowie voraussichtliche Aufwendungen für die Wirtschaftsprüfung, Urlaubsrückstellungen, Berufsgenossenschaft und Rechtskosten (25 T€), die erst 2023 fällig werden.

C. Verbindlichkeiten

Hierbei handelt es sich um Aufwendungen des Jahres 2022, die erst im Folgejahr überwiesen werden. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert.

D. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Diese Position enthält Einnahmen, die ertragsmäßig erst dem Jahr 2023 zugerechnet werden können. Im Wesentlichen handelt es sich um Fördermittel für die Finanzierung des SDG-Programmes und des BNE-Programms im Land Sachsen, die entweder im Berichtsjahr nicht ertragswirksam werden bzw. auf das Folgejahr entfallen.