Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Logo der Initiative transparente ZivilgesellschaftOrganisationen, die gemeinnützig sind, sollten unserer Meinung nach besonders offen und transparent über ihre Tätigkeit berichten. Die Stiftung hat sich deshalb der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ angeschlossen und deren Selbstverpflichtung unterzeichnet. 

Informationen entsprechend der Selbstverpflichtung

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Wir sind wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens und der Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, 14057 Berlin, St.-Nr. 27/641/02211 vom 18.07.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019–2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

5. Tätigkeitsbericht

6. Personalstruktur

7. Angaben zur Mittelherkunft

8. Angaben zur Mittelverwendung

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

keine

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen