Bei überjährigen Projekten (über mehrere Haushaltsjahre) ist ein Zwischennachweis (Bestandteile) nach Abschluss des Haushaltsjahres vorzulegen. Details stehen im Fördervertrag.
Bei überjährigen Projekten (über mehrere Haushaltsjahre) ist ein Zwischennachweis (Bestandteile) nach Abschluss des Haushaltsjahres vorzulegen. Details stehen im Fördervertrag.

Andreas Rosen
a.rosen@nord-sued-bruecken.de
030 / 92 10 84 104

Ingrid Rosenburg
i.rosenburg@nord-sued-bruecken.de
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