Antragsberechtigt sind eingetragene gemeinnützige Vereine mit Ersteintrag ins Vereinsregister und aktuellem Sitz in den fünf ostdeutschen Bundesländern. Das Programm läuft drei Jahre lang. Die nächste Ausschreibung für das WSD-Programm wird vermutlich im Herbst 2027 auf der Website der Stiftung veröffentlicht.

