Antragsberechtigt sind eingetragene gemeinnützige Vereine mit Ersteintrag ins Vereinsregister und aktuellem Sitz in den fünf ostdeutschen Bundesländern.
Antragsberechtigt sind eingetragene gemeinnützige Vereine mit Ersteintrag ins Vereinsregister und aktuellem Sitz in den fünf ostdeutschen Bundesländern.
Die WSD-Mittel sind für 2023 zu 100% vergeben.