Projektdurchführung LEZ

Bewilligung/Zuwendungsbescheid

Sobald nach der positiven Bewertung des Projekts alle erforderlichen Unterlagen nachgereicht wurden, kann die Bewilligung ausgestellt werden. Diese erhalten Sie auf dem Postweg.

Bitte lesen Sie den Bescheid sorgfältig durch! Er enthält wichtige Angaben, wie beispielsweise das Datum, zu dem der Verwendungsnachweis vorgelegt werden muss. Falls Sie Fragen zu Inhalten des Bescheids haben, kontaktieren Sie uns gern.

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat die Verantwortung, dass im Rahmen der geförderten Projekte keine stereotypen, diskriminierenden und rassistischen Darstellungen und Inhalte reproduziert werden. Die Projektträger müssen im Rahmen der Projektumsetzung sicherstellen, dass zu vermittelnde Bilder, Botschaften, Aussagen und Inhalte in dieser Hinsicht vorab überprüft werden. Hilfestellungen finden Sie z.B. hier:

- BER-Checklisten für eine rassismuskritische entwicklungspolitische Öffentlichkeitsarbeit

- VENRO Kodex Entwicklungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit

 

 

Mittelabruf

Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie auch das Formular zur Empfangsbestätigung. Wenn Sie dieses an uns zurückgesendet haben (postalisch und unterschrieben), können Sie mit dem beiligenden Formular "Mittelanforderung" Teile der Fördersumme oder die volle Summe bei uns abrufen (auch hier postalisch mit Unterschrift). Bei einer Fehlbedarfsfinanzierung können die Mittel jedoch erst abgerufen werden, wenn die Eigenmittel schon eingesetzt worden sind. Bei einer Anteilsfinanzierung können die Mittel anteilig abgerufen werden. Beim Mittelabruf muss außerdem berücksichtigt werden, dass die Landesmittel innerhalb von zwei Monaten ausgegeben werden müssen.

Außerdem sollten die Mittel 2–3 Wochen vor dem gewünschten Termin abgerufen werden, um eine fristgerechte Auszahlung zu gewährleisten. Bitte beachten Sie auch, dass Fördermittel grundsätzlich nur auf das Vereinskonto überwiesen werden können.

 

Mitteilungspflicht bei Änderungsanträgen/Umwidmungen

Wenn es im Projektverlauf zu maßgeblichen und dauerhaften inhaltlichen beziehungsweise finanziellen Änderungen kommt, müssen diese formlos bei der Stiftung per E-Mail beantragt und begründet werden. Dies gilt insbesondere, wenn:

  • sich der Verwendungszweck ändert. Dies ist zum Beispiel bei zusätzlichen oder wegfallenden Projektaktivitäten der Fall.
  • sonstige maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen, insbesondere wenn das Projekt in seiner Grundstruktur oder Zielsetzung verändert werden soll.
  • sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit dem bewilligten Zuschuss nicht zu erreichen ist.
  • Zuschussmittel nicht oder nicht innerhalb von 2 Monaten nach Auszahlung verbraucht werden.
  • Erstattungen nach dem Aufwendungsausgleichgesetz (AAG) sind zusätzliche Einnahmen, die die Zuwendung mindern können. Sie müssen jeweils mit der der nächsten Mittelabforderung gemeldet werden. Die Erstattungsleistungen müssen zum Jahresende mit dem letzten Mittelabruf verrechnet werden, sofern nicht ein Änderungsantrag gestellt wurde. Die Erstattungsleistungen können per Änderungsantrag für Personal– und in gut begründeten Fällen – für Sachkosten eingesetzt werden. Änderungen im Bereich Personalkosten, die durch Erstattungsleistungen bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Jahr entstehen, müssen nicht per Änderungsantrag bewilligt werden. Diese sind lediglich anzuzeigen. Werden die Erstattungen der Bewilligungsstelle erst mit der Vorlage des Verwendungsnachweises bekannt, ermäßigt sich je nach bewilligter Finanzierungsart entsprechend Nr. 2 ANBest-P die Zuwendung. Es kommt in diesem Fall zur Rückforderung zuzüglich Verzugszinsen. Bei Projekten, die überwiegend aus Bundesmitteln finanziert werden, kann nach den Regelungen von FEB oder des entsprechenden Geldgebers abgerechnet werden.
  • sich die veranschlagten Gesamtausgaben für den Zuwendungszweck ermäßigen, sich die Deckungsmittel erhöhen oder neue Deckungsmittel hinzutreten.

Bei nicht-kostenneutralen Änderungen ist zudem ein aktualisierter Ausgaben- und Einnahmenplan (elektronisch) an die Stiftung zu senden.
Sollten sich Oberpositionen (Unterkunft und Verpflegung, Fahrtkosten, Honorar- und Personalausgaben, Sachausgaben) um mehr als 20 Prozent ändern, dies jedoch durch entsprechende Einsparungen bei anderen Positionen ausgeglichen werden, (Umwidmung), bedarf es keiner vorherigen Zustimmung durch die Stiftung. Die Änderungen müssen dann spätestens bei Abgabe des Verwendungsnachweises im Sachbericht erläutert und um Zustimmung gebeten werden.

Folgende Vorlagen können Sie bei Bedarf für entsprechende Zwecke während der Projektdurchführung verwenden:

  • Reisekostenformular
  • Beispiel für Honorarvertrag (Bei Honoraren ist über die zu erbringende Leistung und die Vergütung (einschließlich eventueller Nebenkosten) mit der Honorarkraft eine schriftliche Vereinbarung zu schließen. Bitte fügen Sie einen Honorarvertrag der Abrechnung bei.)
  • Beispiel für Honorarrechnung
  • Formular für Stundennachweis (Stundenzettel)
  • Formular zur anteiligen Abgrenzung von Personalkosten in Projekten
  • Werden mit Projektmitteln geschlossene Bildungsveranstaltungen durchgeführt, bitten wir dem Verwendungsnachweis Teilnehmendenlisten beizufügen. Dazu kann das Formular Vorlage für eine Teilnehmendenliste benutzt werden. Es werden grundsätzlich nur Informations- und Bildungsveranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mindestens 15 Personen gefördert.
  • Handelt es sich bei den Teilnehmenden der durchgeführten Bildungsveranstaltungen um Kinder im Vorschul- und Grundschulalter oder Schulklassen, kann anstelle von Teilnehmendenlisten das Formular Veranstaltungsbestätigungen eingereicht werden.

Erstellung von Publikationen und Förderhinweis

Für die entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit bedeutende Publikationen, insbesondere Unterrichtsmaterialien, müssen dem EWIK-Internetportal Globales Lernen (www.eine-welt-netz.de zeitnah nach deren Fertigstellung für die breite Nutzung zur Verfügung gestellt werden (per email an: service@globaleslernen.de ).

Bei allen mit den geförderten Maßnahmen in Verbindung stehenden Veröffentlichungen vor, während und nach der Durchführung der Maßnahme ist in deutlich sichtbarer Weise zum Ausdruck zu bringen, dass die Maßnahmen mit Haushaltsmitteln des Landes Berlin – Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit – gefördert wurden. Hierfür ist das Berlin-Logo zu verwenden. Eine Kopie des Berlin-Logos kann von der Stiftung Nord-Süd-Brücken per Email angefordert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Berlin-Logo nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zur Erfüllung der Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin verwendet werden darf. Eine anderweitige Verwendung kann gegen Bestimmungen des Urheberrechtsschutzes bzw. strafrechtlicher Normen verstoßen und zu straf- bzw. zivilrechtlichen Schritten von Seiten des Landes Berlin führen.
Für den Text sind folgende Varianten üblich:

„Wir bedanken uns für die Unterstützung" plus Logo oder „Mit freundlicher Unterstützung" plus Logo oder „With kind support of" plus Logo oder nur Logo

Die von der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit geförderten Projekte stellen ausschließlich Standpunkte und Positionen derjenigen Nichtregierungsorganisationen (NRO) dar, die die Projekte durchführen. Daher muss jede Veröffentlichung im Zusammenhang mit den geförderten Projekten folgenden Zusatz enthalten: „Für die Inhalte der Publikationen ist allein die bezuschusste Institution verantwortlich. Die hier dargestellten Positionen geben nicht den Standpunkt der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wieder."

Aufstockungsanträge

Aufstockungsanträge sind in der Regel nicht möglich, weil die Fördermittel fast immer sofort vergeben werden. In den vergangenen Jahren konnte die Landesstelle gelegentlich in der zweiten Jahreshälfte zusätzliche Mittel bereitstellen. Wenn dies eintritt, wird hier auf der Webseite darauf hingewiesen und Aufstockungsanträge zugelassen.

Hinweis: Aufstockungsanträge können nur für Projekte gestellt werden, die schon von der Landesstelle gefördert werden.

Ein Aufstockungsantrag ist dann sinnvoll, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • in der Projektdurchführung sind neue Tatbestände aufgetreten, die durch Mittelumschichtungen im Kosten- und Finanzierungsplan nicht aufzufangen sind und daher Mehrausgaben zwingend machen,
  • mit einer neuen und zusätzlichen Projektkomponente kann die Wirkung des Gesamtprojektes deutlich verbessert werden,
  • wenn die Gesamtfinanzierung durch Mittelkürzungen bzw. – streichungen anderer Zuwendungsgeber gefährdet wird.

Für den Aufstockungsantrag muss kein neuer Antrag gestellt werden, es reicht aus, wenn mit dem neuen Ausgaben- Einnahmenplan ein formloses Schreiben mitgeschickt wird, in dem die neuen, zusätzlichen Projektkomponenten dargestellt werden. Es sollte begründet werden, warum die zusätzlichen Maßnahmen notwendig sind. Gegebenenfalls sind auch zusätzliche Indikatoren anzugeben sowie ein überarbeiteter Zeit-Maßnahmeplan.

Der Aufstockungsantrag muss schriftlich und digital eingereicht werden.

Wichtig: Im Ausgaben- und Einnahmenplan sollte eine neue Spalte eingefügt werden, in der die neuen Werte eingetragen sind. D.h., die Änderungen im Ausgaben- und Einnahmenplan sollten ohne Aufwand erkennbar sein.

Projekte, die aus inhaltlichen Gründen abgelehnt worden sind, können nicht neu beantragt werden, wenn der Antrag inhaltlich unverändert ist.