Gegenbesuche können gefördert werden, wenn die Jugendlichen in Bildungs-, Jugend- oder Sozialprojekten der Partner in Brandenburg mitarbeiten. Anträge sind von brandenburgischen Vereinen zu stellen.
Für die Vorbereitung können zusätzlich Mittel beantragt werden. Für die Vorbereitung von Einzelpersonen bis zu 450 Euro (drei Treffen/je drei Stunden), für die Vorbereitung von Kleingruppen (bis zu 15 Personen) bis zu 1.600,00 Euro (zwei Wochenendseminare à 8 Stunden).
Für die Nachbereitung können bei Einzelpersonen bis zu 150 Euro beantragt werden (drei Stunden), bei Kleingruppen bis zu 800 Euro (ein Wochenendseminar).
Die Vor- und Nachbereitung von Einzelpersonen kann durch die Stiftung Nord-Süd-Brücken organisiert werden, wenn die Einzelpersonen keine Anbindung an einen Verein haben.
Gefördert werden können Personen bis zu einem Alter von 27 Jahren. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Bei Gruppenreisen kann davon abgewichen werden, wenn eine erwachsene Person die Gruppe begleitet. Der antragstellende Verein ist für die Aufsichts- und Fürsorgepflicht verantwortlich. Die absolute Untergrenze beträgt 14 Jahre. Bei Einzelfahrenden sind Ausnahmen nicht zulässig.
Bei Gruppen können auch Begleitpersonen gefördert werden. Für Begleitpersonen gelten keine Altersbegrenzungen, sie sollten jedoch älter als 27 Jahre sein.
Für die Organisation des Aufenthaltes, die Suche nach einem geeigneten Projektparter, die Erstellung des Arbeitsprogrammes, ggf. die Beantragung der Visa ist der /die AntragstellerIn verantwortlich. Dazu gehört auch die Vorbereitung und die Nachbereitung des Aufenthaltes.
Der Aufenthalt in einem Projekt macht nur Sinn, wenn zumindest Grundlagenkenntnisse der dortigen Verkehrssprache und/oder Landessprache vorhanden sind. Falls diese nicht vorhanden sind, sollte vor der Ausreise ein Sprachkurs absolviert werden.
Der Zuschuss ist ein Festbetrag der sich aus der Liste der Länderzonen ergibt. Der Zuschuss dient der Teilfinanzierung.