Antragstellung SäLa-BNE

Antragsberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Vereine die seit dem Ersteintrag ins Vereinsregister ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben. Die geplanten Projektmaßnahmen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) müssen explizit und ausschließlich auf dem Gebiet des Freistaat Sachsen durchgeführt werden.

Antragsfristen und Bewilligungsverfahren

Projektanträge können im SäLa-BNE Programm fortlaufend, ohne Antragsfrist gestellt werden. Die Entscheidung wird zeitnah durch das Team der Geschäftsstelle getroffen. Bitte planen Sie mit mindestens vier bis sechs Wochen ab Eingang auf dem Postweg des vollständigen, ausgedruckten und rechtsgültig unterschriebenen Antrags bis zum Beginn des Projekts.

Projektantrag

Der Projektantrag muss uns vollständig elektronisch und postalisch gesendet werden. Erst mit Erhalt der ausgedruckten Antragsunterlagen per Post können wir das Projekt bearbeiten.

In der elektronischen Version müssen alle Antragsdokumente im originären Format per E-Mail gesendet werden (Word, Excel und ohne Unterschrift, keine Scans!). Folgende Dokumente sind ausgefüllt für den Projektantrag einzureichen (es müssen diese Formulare verwendet werden):

  • Antragsformular SäLa-BNE
  • Projektbeschreibung SäLa-BNE
  • Ausgaben- und Einnahmenplan SäLa-BNE 

Die aktuellen Antragsformulare können Sie rechts im Kästchen "Downloads" runterladen. Bitte verwenden Sie keine Tackerklammern!

Notwendige Anlagen zum Projektantrag

Wenn folgende Maßnahmen geplant sind, müssen folgende Anlagen dem Projektantrag beigefügt werden:

  • Programm/ Ablaufplan (bei Veranstaltungen, Workshops, etc.): mit Angabe von Ort, Dauer, Themen der BNE, Referent*innen (inkl. Thema & Dauer ihres Beitrags), Methoden, Zahl der Teilnehmer*innen
  • Kurz-Konzept/ Inhaltsverzeichnis (bei Publikationen wie Zeitschriften, Magazinen, Bildungsmaterialien, Videos, Podcasts): mit Angabe von Format (print/ digital), Auflagenhöhe, Seitenanzahl bzw. Dauer, Themen der BNE, Methoden und Autor*innen
  • Stellenbeschreibung (bei anteiligen Lohnkosten für festangestelltes Personal): Mit Angabe der Aufgaben der Person(en) im beantragten Projekt, Anzahl der Wochenstunden, Eingruppierung nach TV-L und Erfahrungsstufe.

Trägerunterlagen

Bei erstmaliger Antragstellung bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken bzw. zur Aktualisierung der uns vorliegenden Fassungen benötigen wir vom antragstellenden Verein stets (postalisch oder elektronisch):

  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Kopie der Satzung
  • aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Leitlinie des Kinder- und Jugendschutzes des antragstellenden Vereins (wenn Kinder- und Jugendliche Zielgruppe des Projekts sind oder es Maßnahmen für Multiplikator*innen der Kinder- und Jugendarbeit vorsieht). Die Richtlinie kann nach Absprache projektbegleitend erstellt werden, die Stiftung berät gerne dazu. Hintergrundinformationen zum stiftungseigenen Prozess sowie zu den notwendigen Mindestanforderungen an Ihre Kinder- und Jugendschutzrichtlinie finden Sie auf unserer Informationsseite zum Kindesschutz.


Die vollständigen Unterlagen des Projektsantrags sind sowohl postalisch als auch elektronisch zu senden an:

SaeLaBNE@nord-sued-bruecken.de

sowie an die

Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Straße 33a
10405 Berlin

Mit postalischem Eingang der Antragsunterlagen senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung und teilen Ihnen die Projektnummer mit. Bitte geben Sie diese stets in der Kommunikation mit uns an. 

Erstförderung und Folgeprojekt

Wurde Ihr Verein zuvor erstmalig mit einem Projekt im Programm gefördert, muss dieses Erstprojekt zunächst mit Vorlage des Verwendungsnachweises bei uns abgerechnet und der Prüfprozess abgeschlossen sein, bevor das Zweitprojekt bewilligt werden kann. Dabei sollten zwischen dem postalischen Eingang des Verwendungsnachweises des Erstprojekts und dem Beginn des zweiten Projekts mindestens vier bis sechs Wochen eingeplant werden.