Antragstellung SäLa-BNE

Antragsberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Vereine die seit dem Ersteintrag ins Vereinsregister ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben. Die geplanten Projektmaßnahmen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) müssen explizit und ausschließlich auf dem Gebiet des Freistaat Sachsen durchgeführt werden.

Antragsfristen und Bewilligungsverfahren

Projektanträge können im SäLa-BNE Programm fortlaufend gestellt werden. Für eine zeitnahe Bearbeitung müssen uns die Antragsunterlagen vollständig sowohl ausgedruckt per Post als auch elektronisch per E-Mail vorliegen. Erst dann können wir den Projektantrag bearbeiten. Die Reihenfolge der Bearbeitung richtet sich nach den eingehenden Projektanträgen.

Ab Antragseingang bis zum Projektbeginn sollte mit vier bis sechs Wochen gerechnet werden.

Projektantrag

Folgende Unterlagen werden für den Projektantrag benötigt:

  • Antragsformular SäLa-BNE: Bitte scannen Sie dieses für die elektronische Version nicht. Die ausgedruckte Version ist rechtsgültig zu unterschreiben.
  • Projektbeschreibung SäLa-BNE
  • Ausgaben- und Einnahmenplan SäLa-BNE: Bitte scannen Sie diesen für die elektronische Version nicht, sondern belassen ihn im ursprünglichen Excel-Format.

Alle Antragsunterlagen können Sie nebenstehend unter "Downloads" abrufen.

Anlagen zum Projektantrag

Wenn folgende Kosten entstehen bzw. sich weitere Geldgeber an der Projektfinanzierung beteiligen, sind folgende Anlagen als Bestandteil des Projektantrags diesem beizufügen:

  • Stellenbeschreibung (bei Lohnkosten für festangestelltes Personal): mit Angabe der Aufgaben, Anzahl der Wochenstundenzahl, Eingruppierung nach TV-L
  • Programm/Ablaufplan (bei Veranstaltungen, Workshops, etc.): mit Angabe von u.a. Ort, Dauer, Referent*innen, Themen/Methoden, Zahl der Teilnehmer*innen
  • Inhaltsverzeichnis/Exposé (bei Publikationen wie Zeitschriften, Magazinen, Broschüren und Bildungsmaterialien): mit Angabe der Auflagenhöhe, Seitenanzahl, Themen/Methoden und Autor*innen
  • Finanzierungsbestätigungen der anderen Geber der Ko-Finanzierung

Bitte verwenden Sie keine Tackerklammern!

Trägerunterlagen

Bei erstmaliger Antragstellung bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken bzw. zur Aktualisierung der uns vorliegenden Fassungen benötigen wir vom antragstellenden Verein stets folgende Trägerunterlagen (postalisch oder elektronisch):

  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Kopie der Satzung
  • aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts


Die vollständigen Unterlagen des Projektsantrags sind sowohl postalisch als auch elektronisch zu senden an:

SaeLaBNE@nord-sued-bruecken.de

sowie an die

Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Straße 33a
10405 Berlin

Erst mit postalischem Erhalt der Antragsunterlagen senden wir Ihnen eine Posteingangsbestätigung und teilen Ihnen die Projektnummer mit. Bitte geben Sie diese stets in der Kommunikation mit uns an.

Erstförderung und Folgeprojekt

Wurde Ihr Verein zuvor erstmalig mit einem Projekt im Bereich der Inlandsförderung unserer Stiftung gefördert, muss dieses Erstprojekt zunächst mit Vorlage des Verwendungsnachweises bei uns abgerechnet und der Prüfprozess abgeschlossen sein, bevor das Zweitprojekt bewilligt werden kann. Dabei sollten zwischen dem postalischen Eingang des Verwendungsnachweises des Erstprojekts und dem Beginn des zweiten Projekts mindestens vier bis sechs Wochen eingeplant werden.