2. Projekte (ab 6.000 EUR): Konzeptionell und didaktisch ausgearbeitete Bildungsangebote

Antragsberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Vereine die seit dem Ersteintrag ins Vereinsregister ihren Sitz in Berlin oder grundsätzlich auch in den fünf ostdeutschen Bundesländern haben. Die geplanten Bildungsmaßnahmen zu Kolonialismus und kolonialen Kontinuitäten sind nur dann förderfähig, wenn sie sich an Schüler*innen und schulische Akteur*innen in Berlin richten und an bzw. mit Berliner Schulen durchgeführt werden.


Antragsfristen und Bewilligungsverfahren

Bei Projekten mit einer beantragten Summe ab 6.000 EUR entscheidet der Vorstand der Stiftung auf seiner Sitzung. Es gelten folgende Termine:

Antragsschluss Entscheidung am Anmerkungen
05.01.2026 09.02.2026  
16.02.2026 30.03.2026  
20.04.2026 01.06.2026  
20.07.2026 07.09.2026  
21.09.2026 02.11.2026 BIKO-Projekte mit Beginn ab 01.01.2027 müssen spätestens zu dieser Frist beantragt werden!
26.10.2026 07.12.2026  

Projekte mit Antragssummen zwischen 6.000 EUR und 15.000 EUR werden nach folgendem Verfahren bearbeitet und entschieden (Schaubild als pdf-Datei):

Beratungsgremium

Im Rahmen der Projektbewertung werden von der Stiftung folgende Expert*innen konsultiert:

  • Katrin Rehfeld (für die pädagogische Leitung des „Programms für Berliner Schulen" bei „Bildung trifft Entwicklung Berlin-Brandenburg" an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin abgeordnete Lehrkraft)
  • Meike Rathgeber (Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)
  • Tahir Della (Fachreferent im Eine Welt-Promotor*innen-Programm für diasporische Perspektiven in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit beim Initiative Schwarze Menschen in Deutschland Bund e.V.)

Die Förderentscheidung über die BIKO-Projektanträge wird von der Stiftung-Nord-Süd-Brücken getroffen.

Projektantrag

Der Projektantrag muss vollständig elektronisch und postalisch gesendet werden und uns zur Antragsfrist vorliegen.

In der elektronischen Version müssen alle Antragsdokumente im originären Format per E-Mail gesendet werden (Word, Excel und ohne Unterschrift, keine Scans!). Folgende Dokumente sind ausgefüllt für den Projektantrag einzureichen (es müssen diese Formulare verwendet werden):

  • Antragsformular BIKO: Die ausgedruckte Version ist rechtsgültig von der/den dazu im Verein befugten Person(en) mit Originalunterschrift zu unterzeichnen.
  • Projektbeschreibung BIKO 
  • Ausgaben- und Einnahmenplan BIKO

Die aktuellen Antragsformulare können Sie rechts im Kästchen "Downloads" runterladen. Bitte verwenden Sie keine Tackerklammern!

Notwendige Anlagen zum Projektantrag

Wenn folgende Maßnahmen geplant sind oder sich weitere Geldgeber an der Projektfinanzierung beteiligen, müssen folgende Anlagen dem Projektantrag beigefügt werden:

  • Stellenbeschreibung (bei anteiligen Lohnkosten für festangestelltes Personal): Mit Angabe der Aufgaben der Person(en) im beantragten Projekt, Anzahl der Wochenstunden, Eingruppierung nach TV-L und Erfahrungsstufe
  • Programm/ Ablaufplan (bei Veranstaltungen, Workshops, etc.): mit Angabe von Ort, Dauer, Themen zu Kolonialismus/ kolonialen Kontinuitäten, Referent*innen (inkl. Thema & Dauer ihres Beitrags), Methoden, Zahl der Teilnehmer*innen
  • Kurz-Konzept/ Inhaltsverzeichnis (bei Publikationen wie Zeitschriften, Magazinen, Bildungsmaterialien, Videos, Podcasts): mit Angabe von Format (print/ digital), Auflagenhöhe, Seitenanzahl bzw. Dauer, Themen zu Kolonialismus/ kolonialen Kontinuitäten, Methoden und Autor*innen
  • Finanzierungsbestätigungen der anderen Geber: Sollten Ihnen diese noch nicht vorliegen, können sie nachgereicht werden. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall den aktuellen Stand der Beantragung mit.

Trägerunterlagen

Bei erstmaliger Antragstellung bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken bzw. zur Aktualisierung der uns vorliegenden Fassungen benötigen wir vom antragstellenden Verein stets folgende Trägerunterlagen (postalisch oder elektronisch):

  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Kopie der Satzung
  • aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Leitlinie des Kinder- und Jugendschutzes des antragstellenden Vereins, da die Zielgruppen eines BIKO-Projekts Kinder/ Jugendliche sind und/oder Lehrkräfte und somit Multiplikator*innen der Kinder- und Jugendarbeit. Die Richtlinie kann nach Absprache projektbegleitend erstellt werden, die Stiftung berät gerne dazu. Hintergrundinformationen zum stiftungseigenen Prozess sowie zu den notwendigen Mindestanforderungen an Ihre Kinder- und Jugendschutzrichtlinie finden Sie auf unserer Informationsseite zum Kindesschutz.

Mit jedem Projektantrag im BIKO-Programm sind einzureichen (postalisch oder elektronisch):

  • Ausdruck des aktuellen Eintrags in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin (Hinweise zur Registrierung Ihres Vereins sowie zur Anpassung eines bestehenden Eintrages finden Sie auf den dortigen Seiten unter den "FAQ") sowie
  • Eintragungsbestätigung in die Transparenzdatenbank des Landes Berlin (Formular rechts unter "Downloads")
  • Erhebungsbogen zum Landesgleichstellungsgesetz (Formular rechts unter "Downloads")


Die vollständigen Unterlagen des Projektsantrags sind sowohl postalisch als auch elektronisch zu senden an:

BIKO@nord-sued-bruecken.de

sowie an die

Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Straße 33a
10405 Berlin


Mit
postalischem Eingang der Antragsunterlagen senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung und teilen Ihnen die Projektnummer mit. Bitte geben Sie diese stets in der Kommunikation mit uns an. 

Erstförderung und Folgeprojekt

Wurde Ihr Verein zuvor erstmalig mit einem Projekt im Programm gefördert, muss dieses Erstprojekt zunächst mit Vorlage des Verwendungsnachweises bei uns abgerechnet und der Prüfprozess abgeschlossen sein, bevor das Zweitprojekt bewilligt werden kann. Dabei sollten zwischen dem postalischem Eingang des Verwendungsnachweises des Erstprojekts und dem Beginn des zweiten Projekts mindestens vier Wochen eingeplant werden.