Antragsberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Vereine die seit dem Ersteintrag ins Vereinsregister ihren Sitz in Berlin oder grundsätzlich auch in den fünf ostdeutschen Bundesländern haben. Die geplanten Bildungsmaßnahmen zu Kolonialismus und kolonialen Kontinuitäten sind nur dann förderfähig, wenn sie sich an Schüler*innen und schulische Akteur*innen in Berlin richten und an bzw. mit Berliner Schulen durchgeführt werden.
Antragsfristen und Bewilligungsverfahren
Bei Projekten mit einer beantragten Summe ab 6.000 EUR entscheidet der Vorstand der Stiftung auf seiner Sitzung. Es gelten folgende Termine:
Antragsschluss | Entscheidung am | Anmerkungen |
20.12.2024 | 10.02.2025 | |
17.02.2025 | 07.04.2025 | |
14.04.2025 | 26.05.2025 | |
25.07.2025 | 08.09.2025 | |
22.09.2025 | 03.11.2025 | BIKO-Projekte mit Beginn ab 01.01.2026 müssen spätestens zu dieser Frist beantragt werden! |
25.10.2025 | 08.12.2025 |
Die Projektanträge mit einer beantragten Summe ab 6.000 EUR werden nach folgendem Verfahren bearbeitet und entschieden (nachfolgendes Schaubild als pdf-Datei):
Beratungsgremium
Im Rahmen der Projektbewertung werden von der Stiftung folgende Expert*innen konsultiert:
- Katrin Rehfeld (für die pädagogische Leitung des „Programms für Berliner Schulen" bei „Bildung trifft Entwicklung Berlin-Brandenburg" an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin abgeordnete Lehrkraft)
- Tatjana Beilenhoff-Nowicki (Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Landeskoordinatorin des BMZ Schulprogramms - Implementierung des übergreifenden Themas Nachhaltige Entwicklung/Lernen in globalen Zusammenhängen)
- Tahir Della (Fachreferent im Eine Welt-Promotor*innen-Programm für diasporische Perspektiven in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit beim Initiative Schwarze Menschen in Deutschland Bund e.V.)
Die Förderentscheidung über die BIKO-Projektanträge wird von der Stiftung-Nord-Süd-Brücken getroffen.
Projektantrag
Der Projektantrag muss uns vollständig elektronisch und postalisch gesendet werden. Die ausgedruckte, postalische Version muss uns zur Antragsfrist vorliegen.
Folgende Unterlagen werden für den Projektantrag benötigt:
- Antragsformular BIKO: Bitte scannen Sie dieses nicht, sondern belassen es im ursprünglichen pdf-Format. Die ausgedruckte Version ist rechtsgültig zu unterschreiben.
- Projektbeschreibung BIKO
- Ausgaben- und Einnahmenplan BIKO: Bitte scannen Sie diesen nicht, sondern belassen ihn in der elektronischen Version im ursprünglichen Excel-Format.
Alle Antragsunterlagen können Sie nebenstehend unter "Downloads" abrufen.
Anlagen zum Projektantrag
Wenn folgende Kosten entstehen bzw. sich weitere Geldgeber an der Projektfinanzierung beteiligen, sind folgende Anlagen als Bestandteil des Projektantrags diesem beizufügen:
- Stellenbeschreibung (bei Lohnkosten für festangestelltes Personal): mit Angabe der Aufgaben, Anzahl der Wochenstundenzahl, Eingruppierung nach TV-L
- Programm/Ablaufplan (bei Veranstaltungen, Workshops, etc.): mit Angabe von u.a. Ort, Dauer, Referent*innen, Themen/Methoden, Zahl der Teilnehmer*innen
- Inhaltsverzeichnis/Exposé (bei Publikationen wie Zeitschriften, Magazinen, Broschüren und Bildungsmaterialien): mit Angabe der Auflagenhöhe, Seitenanzahl, Themen/Methoden und Autor*innen
- Finanzierungsbestätigungen der anderen Geber der Ko-Finanzierung
Bitte verwenden Sie keine Tackerklammern!
Trägerunterlagen
Bei erstmaliger Antragstellung bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken bzw. zur Aktualisierung der uns vorliegenden Fassungen benötigen wir vom antragstellenden Verein stets folgende Trägerunterlagen (postalisch oder elektronisch):
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Kopie der Satzung
- aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Kopie des aktuellen Eintrags in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin (Hinweise zur Registrierung Ihres Vereins sowie zur Anpassung eines bestehenden Eintrages finden Sie auf den dortigen Seiten unter den "FAQ")
- Formular der Eintragungsbestätigung in die Transparenzdatenbank des Landes Berlin (Formular nebenstehend unter "Downloads")
- Erhebungsbogen zum Landesgleichstellungsgesetz (LGG-Formular nebenstehend unter "Downloads" abrufbar)
Die vollständigen Unterlagen des Projektsantrags sind sowohl postalisch als auch elektronisch zu senden an:
BIKO@nord-sued-bruecken.de
sowie an die
Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Straße 33a
10405 Berlin
Nach Antragsschluss und erst mit postalischem Erhalt der Antragsunterlagen senden wir Ihnen eine Posteingangsbestätigung und teilen Ihnen die Projektnummer mit. Bitte geben Sie diese stets in der Kommunikation mit uns an. Für den fristgerechten Eingang zur jeweils geltenden Antragsfrist muss uns der Projektantrag postalisch vorliegen.
Erstförderung und Folgeprojekt
Wurde Ihr Verein zuvor erstmalig mit einem Projekt im Bereich der Inlandsförderung unserer Stiftung gefördert, muss dieses Erstprojekt zunächst mit Vorlage des Verwendungsnachweises bei uns abgerechnet und der Prüfprozess abgeschlossen sein, bevor das Zweitprojekt bewilligt werden kann. Dabei sollten zwischen dem postalischem Eingang des Verwendungsnachweises des Erstprojekts und dem Beginn des zweiten Projekts mindestens vier Wochen eingeplant werden.