Der EZ-Kleinprojektefonds (EZ-KPF) ist ein Förderprogramm und wird aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aus dem Fördertitel "Private Träger" finanziert. Das Förderprogramm bietet gemeinnützigen Vereinen aus Ostdeutschland und Berlin die Möglichkeit mit einer Fördersumme von bis zu 50.000 € entwicklungspolitische Kleinprojekte in Ländern, die auf der DAC-Liste der Entwicklungsländer stehen, durchzuführen. In den westdeutschen Bundesländern ansässige gemeinnützige NROs wenden sich bitte an die W. P. Schmitz-Stiftungen. Der EZ-KPF ist dazu gedacht durch Projektmaßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen benachteiligter Menschen beizutragen und die Kapazitäten der Zielgruppen bzw. der Partnerorganisation zu stärken. Für weitere Fragen zum EZ-KPF empfehlen wir Ihnen den Flyer des EZ KPF die Website des Kleinprojektfonds, sowie unsere FAQs.
Ziel des Fördertitels "Private Träger" und des Förderprogramms "EZ KPF":
- Grundsätzlich wird angestrebt, mit den geförderten Projekten die materiellen Lebensbedingungen benachteiligter Gruppen in Entwicklungsländern unmittelbar zu verbessern, und die Fähigkeiten dieser Gruppen zu stärken, die bestehenden Probleme zu lösen.
- Für ostdeutsche Träger bietet sich mit diesem Fonds die Chance, ihre entwicklungspolitischen Fähigkeiten zu stärken mit dem Ziel, die Qualität und Wirkung der von ihnen begleiteten Projekte zu erhöhen. Sie können Erfahrungen in der Planung, Durchführung und Abrechnung von Auslandsprojekten sammeln und sich dabei qualifizieren. Die Qualifizierung im Bereich des Projektmanagements sollte auch die jeweiligen Partnerorganisationen einbeziehen.
- Ziel des Kleinprojektefonds ist es, neben den Wirkungen im Süden, möglichst viele der ostdeutschen NRO mit diesem Instrument zu befähigen, ihre Finanzierungsbasis zu diversifizieren und selbständig mit dem BMZ, aber auch mit anderen Gebern zusammenzuarbeiten. Damit wird auch die Nachhaltigkeit bestehender Projektpartnerschaften unterstützt.
- Die praktischen Erfahrungen der Träger in der Auslandsprojektarbeit sollen darüber hinaus einen Beitrag für die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit und damit zur zivilgesellschaftlichen Verankerung von Entwicklungspolitik in Ostdeutschland leisten.
- Die Antragstellenden sollen zudem an eine Förderung im Titel „Private Träger“ mit Fördersummen über 50.000 €, die durch Engagement Global/bengo umgesetzt wird, herangeführt werden.
Der EZ-Kleinprojektefonds wendet sich ausdrücklich auch an migrantisch-diasporische Nichtregierungsorganisationen (MDO), die mit ihren besonderen Vor-Ort-Kenntnissen wichtige Impulse für eine sinnvolle und wirksame Projektförderung setzen können. In regelmäßig stattfindenden Qualifizierungs-Seminaren können sich insbesondere ehrenamtliche NRO/ MDO mit praktischen Hinweisen und Übungen zu Projektplanung, Antragstellung, sowie Abrechnung qualifizieren. Für die aktuellen Daten und Anmeldung zu Seminaren siehe nebenstehenden Schaukasten.
Die Gesamtförderung des Programms orientiert sich an den Förderrichtlinien der SNSB sowie den Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger (BNBest-P). Da die SNSB diese Mittel selbst beim BMZ beantragen muss, ist die SNSB bei der Vergabe der Mittel an Laufzeiten gebunden. So hat der gegenwärtige EZ-Kleinprojektefonds BMZ Mittel eine Laufzeit von Juli 2024 bis Juni 2026.
In den westdeutschen Bundesländern ansässige gemeinnützige eingetragene Vereine wenden sich bitte an die W. P. Schmitz-Stiftungen. Außerdem ist die WP Schmitz-Stiftung bundesweit für alle anderen gemeinnützigen Organisationsformen zuständig (Stiftungen, gGmbHs, gUGs).
Wenn Sie in den Verteiler des EZ Kleinprojektefonds der Stiftung Nord-Süd-Brücken aufgenommen werden möchten (oder sich von diesem wieder abmelden möchten), dann schreiben Sie bitte eine kurze E-Mail an kpf@nord-sued-bruecken.de mit dem Betreff "EZ KPF Verteiler"