Für die Mittel der Berliner Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit (LEZ) sind in 2023 noch Mittel in Höhe von 77.000 Euro verfügbar!
Es können ab sofort fortlaufend bis zum 24.09.2023 noch Anträge eingereicht werden, sowohl für Aufstockungen bereits von der LEZ geförderter Projekte als auch für Neuanträge mit Laufzeit bis spätestens 31.12.2023.
Aufgrund der kurzen möglichen Projektlaufzeit werden die Anträge nach Datum des postalischen Eingangs fortlaufend bearbeitet und über die Förderung nach Reihenfolge des Eingangs entschieden. Bitte beachten Sie aber, dass zwischen Eingang der vollständigen Antragsunterlagen und Entscheidung über die Förderung mit 3 Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen ist. Beantragen Sie bei Bedarf einen vorzeitigen Mitteleinsatz!
Ausschreibungsbedingungen
Anträge können von gemeinnützigen Vereinen oder von Religionsgemeinschaften nach KdÖR eingereicht werden. Grundlage der Mittelvergabe sind die entwicklungspolitischen Leitlinien des Landes Berlin sowie die Förderrichtlinien der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit. Bezugsrahmen sind die in der Agenda 2030 bzw. in den Sustainable Development Goals (SDG) formulierten Zielsetzungen.
Für folgende Projekte können Anträge eingereicht werden:
- Für neue Projekte, die noch nicht begonnen wurden, mit einer Laufzeit frühestens vom Datum der Antragseinreichung. Bitte beachten Sie, dass ggf. ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden muss, da eine Bewilligung frühestens 3 Wochen nach Eingang und erst dann erstellt werden kann, wenn alle Unterlagen vorliegen (siehe Antragsfrist).
- Aufstockungsanträge für laufende Projekte, die bereits eine Förderung durch die LEZ erhalten. Dabei muss der Mehrbedarf an Mitteln für notwendige Ausgaben im Projekt dargelegt werden. Mehr Informationen finden sich auch unter Hinweise zu Aufstockungsanträgen. Bitte beachten Sie: Wenn Sie bisher eine Kleinprojektförderung erhalten haben und mehr als 4.000€ Gesamtförderung erhalten wollen, dann müssen Sie auch die Projektbeschreibung überarbeiten!
Antragsverfahren
Für einen Aufstockungsantrag eines laufenden LEZ-Projektes reicht es aus, wenn mit einem aktualisierten Ausgaben- und Einnahmenplan ein formloses Schreiben mitgeschickt wird, in dem die Projektänderungen dargestellt und begründet werden. Dieses Schreiben ist rechtsverbindlich zu unterschreiben. Der zuletzt bewilligte Ausgaben- und Einnahmenplan soll dabei um eine Spalte mit den aktualisierten Ausgaben und Einnahmen (Soll Neu) ergänzt werden. Sollten sich Änderungen bei den Maßnahmen und Aktivitäten ergeben und sich damit auch die Wirkungen und Indikatoren ändern, reichen Sie bitte auch eine aktualisierte Projektbeschreibung ein, in der die Änderungen fett markiert sind. Auch Aufstockungsanträge müssen sowohl per Email als auch postalisch eingehen!
Für alle Neuanträge müssen die Formulare der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit verwendet werden. Diese finden Sie unter dem Menüpunkt „Downloads“ (Kasten rechte Seite) und auf der Seite Antragstellung LEZ.
Sie benötigen die folgenden Dateien:
- LEZ-Mantelbogen mit den Angaben zum Antragsteller,
- Anlage 1: Ausgaben- und Einnahmenplan (einjährig) für Inlandsprojekte oder Ausgaben- und Einnahmenplan (einjährig) für Auslandsprojekte
- Anlage 2: detaillierte Projektbeschreibung für Bildungsprojekte, Kleinprojekte oder für Auslandsprojekte
- Kindesschutzrichtlinie für Projekte mit Zielgruppe Minderjährige bzw. Aus- und Fortbildungen für Multiplikator:innen für diese Zielgruppe. Weitere Informationen zu den Vorgaben und der Erstellung einer Kindesschutzrichtlinie finden Sie hier auf unserer Webseite
Vereine, die zum ersten Mal Fördermittel bei der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit beantragen, müssen zusätzlich folgende Dokumente vorlegen:
- Vereinssatzung,
- aktueller Auszug aus dem Vereinsregister,
- gültige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit,
- der letzte Jahresbericht des Vereins,
- Bestätigung Eintragung Transparenzdatenbank Land Berlin.
Der Antrag muss für die postalische Version von einer (oder mehr) Person(en) unterzeichnet werden, die unterschriftsberechtigt ist.
Die inhaltliche Projektbeschreibung (Anlage 2) sollte, bei einer Schriftgröße von 11 Punkt, nicht mehr als 4–6 Seiten betragen.
Antragsteller müssen in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin eingetragen sein, Informationen finden sie auch unter Fördervoraussetzungen im LEZ-Förderprogramm. Die Eintragung muss spätestens beim ersten Mittelabruf nachgewiesen werden.
Antragsfrist
Anträge können ab sofort fortlaufend eingereicht werden, bis spätestens 24. September 2023
Der Einsendeschluss gilt als eingehalten, wenn der Antrag elektronisch am Abgabetag vor 24 Uhr an die Stiftung geschickt wurde. Bewilligt werden können nur Anträge, die sowohl elektronisch per Email als ausgedruckt mit rechtsverbindlicher Unterschrift eingereicht wurden.
Per mail an: lez@nord-sued-bruecken.de
Per Post sind die Anträge zusätzlich an folgende Adresse zu schicken:
Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Str. 33a
10405 Berlin
Über die Anträge entscheidet die Stiftung zusammen mit dem Expert*innen-Gremium und der LEZ fortlaufend.
Beratung
Die Stiftung Nord-Süd-Brücken steht per Email oder nach Absprache telefonisch für Beratung bis zum Abgabetermin gerne zur Verfügung. Falls gewünscht oder erforderlich, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Weitere Informationen und Kontakt:
Charlotte Schmid (c.schmid@nord-sued-bruecken.de) oder Ruth Visser (r.visser@nord-sued-bruecken.de), Tel.: 030-42 85 13 87