Für das Jahr 2026 sind noch wenige Restmittel der LEZ vorhanden. Es stehen noch ca. 145.000 Euro zur Verfügung, wovon ca. 30.000 Euro für Kleinförderungen (Fördersumme von bis zu 4.000 Euro) reserviert sind.
Beantragt werden können Projekte der entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationsarbeit sowie Begegnungs- und EZ-Projekte mit städtepartnerschaftlichem Bezug.
Ausschreibungsbedingungen
Aufgrund der begrenzten Mittel sollten nicht mehr als 20.000 Euro pro Projekt beantragt werden. Aufstockungsanträge sind nicht möglich.
Es können auch Anträge für Kleinförderungen (bis zu 4.000€ Förderung) eingereicht werden.
Alle Informationen zur Antragstellung und den notwendigen Dokumenten finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten: Kleinförderung, Projekte der Inlandsarbeit, Projekte mit Aktivitäten im Globalen Süden.
Antragsfrist
20.04.2026
Der Einsendeschluss gilt als eingehalten, wenn der Antrag elektronisch am Abgabetag vor 24 Uhr an die Stiftung geschickt wurde. Bewilligt werden können nur Anträge, die sowohl elektronisch per Email als ausgedruckt mit rechtsverbindlicher Unterschrift eingereicht wurden.
Die Antragsfrist 20.04. ist die reguläre Frist für Kleinförder-Anträge (bis 4.000€ Fördersumme) und nun auch die zusätzliche Sonder-Frist für andere Anträge (>4.000 bis zu 20.000€ Fördersumme für 2026).
Projektbeginn
frühestens 01.05.2026
Bitte beantragen Sie einen vorzeitigen Maßnahmebeginn, falls Sie bereits im Mai beginnen wollen.
Entscheidung
Über die Anträge zur Kleinförderung wird die Stiftung zusammen mit der LEZ und dem Expert*innen-Gremium innerhalb von drei Wochen nach Antragsfrist entscheiden. Alle anderen Projektanträge werden von der Stiftung zusammen mit der LEZ und dem Expert*innen-Gremium beraten und bis Mitte Juni 2026 entschieden.
Beratung
Die Stiftung Nord-Süd-Brücken steht per Email, telefonisch oder nach Absprache auch per Videocall für eine Beratung gerne zur Verfügung.
Bis zum 01.04. können wir dabei auch Beratungen mit Feedback zu Antragsdesign und -Inhalten geben. Danach stehen wir für sonstige formale Rückfragen rund um die Antragstellung zur Verfügung.
Weitere Informationen und Kontakt:
Lara Fedorchenko (l.fedorchenko at nord-sued-bruecken.de)
Tel.: 030 / 92 10 84 111