Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Organisationen, die gemeinnützig sind, sollten unserer Meinung nach
besonders offen und transparent über ihre Tätigkeit berichten. Die Stiftung hat sich deshalb der „Initiative Transparente
Zivilgesellschaft“ angeschlossen und deren Selbstverpflichtung unterzeichnet.
Informationen entsprechend der Selbstverpflichtung
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
- zu Name, Sitz, Anschrift
- Gründungsjahr 1994
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Wir sind wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, 13347 Berlin, St.-Nr. 27/605/50895 vom 02.11.2010 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
- Mitglieder des Rates
- Mitglieder des Vorstands
- MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle
5. Tätigkeitsbericht
- zum Geschäftsbericht (ab S. 6 ff.)
6. Personalstruktur
- MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle
7. Angaben zur Mittelherkunft
- zum Jahresabschluss
8. Angaben zur Mittelverwendung
- zum Jahresabschluss
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
keine
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Zuschüsse im Rahmen von Projektförderungen)
- Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit des Landes Berlin (Verwaltung von Fördermitteln für entwicklungspolitische Bildungsarbeit Berliner NRO – durchlaufender Posten)
- Einzelspenden, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen gab es nicht.

