Personalkostenförderfonds
Personalkostenzuschüsse können von eingetragenen, gemeinnützigen Vereinen aus den neuen Bundesländern bzw. dem Ostteil Berlins beantragt werden, die über mindestens zweijährige Erfahrungen in der Entwicklungszusammenarbeit und/oder entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit verfügen. Es besteht kein Rechtsanspruch des Trägers auf diese Förderung. Die Finanzierung der Stiftung Nord-Süd-Brücken wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Die Höchstfördersumme beträgt 1.250,00 € pro Monat (15.000,00 € pro Jahr). Mit den Personalkostenzuschüssen wird die Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen angestrebt, die mindestens 12 Monate gesichert sind, eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 30 h für die antragstellende Organisation vorsehen und in angemessener Weise kofinanziert werden, so dass die Gesamtfinanzierung mindestens 24.000 € beträgt. Die Förderung beträgt i.d.R. drei Jahre.
Der gegenwärtige 5. Personalkostenförderfonds läuft noch bis Dezember 2012. Eine Antragstellung ist erst im Rahmen der nächsten Aussschreibung (vermutlich Herbst 2012) möglich.



