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Förderprogramm des Landes Berlin

Voraussetzungen

Ein Projekt muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • es muss einen klaren entwicklungspolitischen Bezug haben
  • der Berlin-Bezug muss ausreichend sein
  • es darf keine gewerblichen Ziele verfolgen
  • es darf nicht ausschließlich vereinsinternen Charakter haben

Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, in begründeten Ausnahmefällen kann davon auch abgewichen werden, solange das Projekt nicht abgeschlossen ist. Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt sein, besonderen Wert legen wir auf die Problemanalyse, Zieldefinition, Maßnahmenbeschreibung und die Indikatoren. Außerdem muss ein Zeit-Maßnahme-Plan beigefügt werden.

Der Antragsteller muss einen angemessenen Eigenanteil zur Finanzierung des Projektes aufbringen. Die Angemessenheit wird in Bezug gesetzt zur Leistungsfähigkeit des Antragstellers. Der Eigenanteil kann auch durch Drittmittel ersetzt werden.

Der Eigenanteil kann nicht durch valorisierte Eigenleistungen erbracht werden.

Wer kann Zuschüsse beantragen

Antragsberechtigt sind nur gemeinnützige Vereinen, die in Berlin ansässig sind oder Berliner Kirchengemeinden. Wenn das Land ein besonderes Interesse an der Durchführung eines Projektes hat, können auch andere Vereine Projekte beantragen, die nicht im Berliner Vereinsregister eingetragen sind.

Einzelpersonen können keine Anträge stellen.

Welche Projekte werden gefördert

Gefördert werden Projekte der entwicklungspolitischen Bildungs- und Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, die den Zielsetzungen der entwicklungspolitischen Leitlinien entsprechen.

Auch Auslandsprojekte können gefördert werden, allerdings nur im Zusammenhang mit einer Schulpartnerschaft oder einer Städtepartnerschaft des Senates oder eines Bezirkes.

Was kann nicht gefördert werden

Reisen von Süd nach Nord und umgekehrt werden in der Regel nicht gefördert. Nur wenn diese im Zusammenhang mit einer Städtepartnerschaft oder einer Schulpartnerschaft können diese beantragt werden. Werden Auslandsreisen von anderen Fördereinrichtungen finanziert, können diese jedoch Bestandteil eines Projektes sein.

Maßnahmen die der Spendenwerbung dienen, können nicht gefördert werden.

Kleinprojekte

Mit der Neufassung der Verwaltungsvorschriften wird ab 2012 eine neue Förderlinie eingeführt.  Projekte bis zu einer Höchstsumme von 2.000 Euro (Kleinprojekte) können an bis zu fünf Terminen jährlich eingereicht werden. Jeder antragsberechtigte Verein kann bis zu zwei Kleinprojekte jährlich beantragen.

Unter einem Kleinprojekt sind solche Projekte zu verstehen, die im Umfang klein sind. In der Regel bedeutet dies, dass die gesamten Projektkosten nicht wesentlich höher sind als 2000 Euro.

Für die Beantragung sind die Formulare zu verwenden, die auch sonst für die Antragstellung verwendet werden müssen. Die Projektbeschreibung soll jedoch den Umfang von maximal zwei Din A4-Seiten nicht überschreiten.

Eingereicht werden können Kleinanträge jeweils zum 20. der Monate Februar, April, Juni, August und Oktober. Die Termine nach dem Februar gelten jedoch nur, wenn noch Mittel verfügbar sind. Auskunft darüber erhalten Sie auf der Seite Termine.

Für die Bewilligung der Kleinprojekte gilt ein beschleunigtes Verfahren, sodass in der Regel innerhalb von zwei Wochen eine Entscheidung getroffen wird.

Überjährige Projekt

Überjährige Projekte sind nur ausnahmesweise förderbar. Voraussetzung ist, dass das Land Berlin sg. Verpflichtungsermächtigungen für das Folgejahr bereitstellt. Unter Termine informieren wir, ob die Möglichkeit besteht, für zwei Haushaltsjahre Mittel zu beantragen. Wenn Mittel für zwei Haushaltsjahre beantragt werden, muss der Kosten- und Finanzierungsplan die einzelnen Haushaltsjahre getrennt ausweisen. Auch in der Projektbeschreibung müssen die Maßnahmen so dargestellt werden, dass erkennbar ist, in welchem Jahr sie durchgeführt werden.

Formulare für Projektanträge finden Sie hier.

 
 
Entwicklungspolitik in Berlin

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Landesstelle für EZ

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit
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Ansprechpartnerin: Stefani Reich
Tel.: +49 30 9013-7409
Fax: +49 30 9013-7490
stefani.reich(at)senwtf.berlin.de

Kontakt

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10405 Berlin
Tel: +49 30 42 85 13 85
Fax: +49 30 42 85 13 86
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