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Gewinn- und Verlustrechnung 2011

GuV09

 

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2011

1.   Zuwendungen: Dieser Posten weist die Höhe der Zuschüsse des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für verschiedene Förderprogramme der Stiftung aus. Dazu gehören das MDG-Programm, der Personalkostenförderfonds, der EZ-Kleinprojektefonds sowie der Zuschuss für die Servicestelle weltwärts.
2.   Sonstige Erträge: Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Projektmittel für Berliner Nichtregierungsorganisationen (500 TEUR), die im Auftrag der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit verwaltet und an die Nichtregierungsorganisationen weitergeleitet wurden (s. a. Sonstige Aufwendungen). Weiterhin enthält die Position Erlöse für diese Verwaltungsaufwendungen, Erträge aus Zuschreibungen auf Wertpapiere sowie nicht in Anspruch genommene bzw. zurückgezahlte Fördermittel aus den Vorjahren und Spenden.
3.   Aufwendungen für Projekte:In dieser Position sind die gesamten Förderzusagen für Projekte und Eigenprojekte der Stiftung 2011 ausgewiesen, auch wenn die Fördermittel noch nicht ausgezahlt sind. Abgezogen sind Rückzahlungen aus 2011 bewilligten Projekten, die bereits abgeschlossen sind, sowie nicht in Anspruch genommene Mittel.
4.   Personalaufwand: Dies beinhaltet die Gehälter für die MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle einschließlich der Sozialabgaben. Die Personalkosten für die Servicestelle weltwärts sind in den Projektkosten nachgewiesen, da die Stiftung hierfür eine Zuwendung des BMZ erhält. 2011 waren in der Geschäftsstelle drei MitarbeiterInnen in Vollzeit beschäftigt, drei MitarbeiterInnen in Teilzeit (eine davon aus Projektmitteln finanziert) und eine PraktikantIn. Da ein Mitarbeiter einen Teil des Jahres in Elternzeit war, sind die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr gesunken.
5.   Sonstige Aufwendungen: Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Projektmittel für Berliner Nichtregierungsorganisationen, die im Auftrag der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit verwaltet und an die Nichtregierungsorganisationen weitergeleitet wurden (500 TEUR). Für die Prüfung und Vorbereitung des Projektes „global village – Eine-Welt-Zentrum Berlin“ wurden 20 T€ zurückgestellt. Weiterhin sind in dieser Position Aufwendungen der Geschäftsstelle wie Miet-, Energie-, Telefon-, Reisekosten, Porto, Versicherungen, Zeitungen, Zeitschriften, Arbeit der Gremien, Prüfungskosten u.a. enthalten.
6.   Erträge aus Beteiligungen: Diese Position enthält die jährlichen Erträge aus drei Beteiligungen an geschlossenen Fonds.
7.   Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen: Diese Position enthält die jährlichen Erträge aus den Wertpapieren, hauptsächlich Zinsen und Fondsausschüttungen.
8.   Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge: In dieser Position werden die Zinserträge aus Fest- und Tagesgeldanlagen nachgewiesen.
9.   Abschreibungen auf Finanzanlagen: Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für die Wertberichtigung von Wertpapieren, wenn deren Kurswert zum 31.12.2011 niedriger als der Buchwert war. In den Abschreibungen ist die Wertberichtigung auf eine Anleihe der Rep. Griechenland in Höhe von 283.325 € enthalten.
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag: Auf die Ausschüttung eines Fonds von Sarasin fiel Quellensteuer an.
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit: Aufgrund der Wertberichtigungen in der Vermögensverwaltung reichte der Ertrag der Vermögensverwaltung nicht, um die Ausgaben im ideellen Bereich vollständig finanzieren zu können. Es wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 283.050,16 EUR erzielt.
13. Entnahme aus den Rücklagen: Ein Teil der Fördertätigkeit des laufenden Jahres (64 T€) wurde entsprechend der notwendigen zeitnahen Mittelverwendung aus der im Vorjahr gebildeten Rücklage für satzungsgemäße Zwecke beglichen. Als Ausgleich für die Wertberichtigung auf eine Anleihe der Rep. Griechenland in Höhe von 283.325 € wurde der gleiche Betrag aus der sonstigen Rücklage zur Abdeckung von Kursverlusten zur Finanzierung der Stiftungstätigkeit eingesetzt.
14. Zuführung zu Rücklagen: Der nach der Rücklagenauflösung verbleibende Überschuss wurde mit einem Teilbetrag in die Rücklage für satzungsgemäße Zwecke und in die Freie Rücklage eingestellt.

 
 
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