Förderung von EZ-Projekten aus Stiftungsmitteln

Die Stiftung fördert Auslandsprojekte auch aus Stiftungsmitteln. Die Stiftungsmittel werden fast ausschließlich eingesetzt, um bei größeren, BMZ-finanzierten Projekten den Eigenanteil der NRO zu sichern, der über die 10 Prozent hinausgeht, den die NRO selbst tragen muss. Da nur wenige Stiftungsmittel pro Jahr zur Verfügung stehen, sind die Fördermöglichkeiten sehr begrenzt.

Zielsetzungen :

  • Grundsätzlich wird angestrebt, mit den geförderten Projekten die materiellen Lebensbedingungen benachteiligter Gruppen in Entwicklungsländern unmittelbar zu verbessern, und die Fähigkeiten dieser Gruppen zu stärken, die bestehenden Probleme zu lösen.
  • Die praktischen Erfahrungen der Träger in der Auslandsprojektarbeit sollen darüber hinaus einen Beitrag für die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit und damit zur zivilgesellschaftlichen Verankerung von Entwicklungspolitik in Ostdeutschland leisten.

Die Stiftungsmittel werden i.d.R. am Ende des Jahres für das Folgejahr vergeben. Über die Vergabe der Stiftungsmittel für das Jahr 2022 wird in der letzten Vorstandssitzung 2021 entschieden.