Fördervoraussetzungen JfEZ

Inhaltliche und formale Voraussetzungen

Für Brandenburger Jugendliche: Einzelreisende oder Gruppen (bis 5 Personen) in den Globalen Süden

Vor der Antragstellung sollten Sie sich vergewissern, dass Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Wohnsitz in Brandenburg
  2. Alter zwischen 18 und 27 Jahren (in begründeten Fällen gibt es auch Ausnahmen, siehe dazu die Förderrichtlinien)
  3. Das Land, in dem die Begegnung stattfindet, ist ein sogenanntes Entwicklungsland. Dazu zählen Länder, die in der DAC-Liste aufgeführt sind, ausgenommen sind osteuropäische Länder.
  4. Für die Mitarbeit in einem gemeinwohlorientierten Projekt liegt eine schriftliche Zusage/Einladung der Partnerorganisation vor.
  5. Der geplante Aufenthalt dauert mindestens drei Wochen und höchstens 12 Wochen.
  6. Für den Aufenthalt gibt es ein Arbeitsprogramm, das den Begegnungs- , Lern- und Arbeitscharakter des Aufenthaltes deutlich macht.

Reversebesuche /Rückbesuche von Jugendlichen aus dem Globalen Süden (Incoming)

Reversebesuche von Jugendlichen aus sog. Entwicklungsländern (siehe DAC-Liste der OEDC) können durch das Programm "Jugend für Entwicklungszusammenarbeit" gefördert werden (incoming-Projekte). Ihnen soll damit die Gelegenheit gegeben werden, die Lebensverhältnisse des Landes Brandenburg kennen zu lernen. Grundsätzlich gelten die gleichen Förderbedingungen. Bei Reversebesuchen kann ein Antrag jedoch nur von einem Verein gestellt werden, dieser ist auch verantwortlich für die Gestaltung des Aufenthaltes und auch für die Unterbringung. Der Aufenthalt muss im Wesentlichen in Brandenburg stattfinden.

Art, Umfang und Höhe der Fördermittel

Gefördert werden sowohl Ausgaben für die Reise als auch für Vor- und Nachbereitung des Aufenthaltes.

Reisekosten

Die Programmteilnehmer*innen könne Zuschüsse zu den Kosten für die Anreise zum Projektort und für die Heimreise beantragen. Diese umfassen Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt zum und vom Flughafen (2. Klasse), Flugkosten, Fahrtkosten vom Flughafen zum Einsatzort/Projektort, falls erforderlich auch Übernachtungskosten, falls der Projektort nicht am Ankunftstag erreicht werden kann und ­Impfungen und Versicherungen.

Zu den förderfähigen Kosten gehören auch Ausgaben für Visa und den CO²-Ausgleich der Reisekosten. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Zone, in der der Zielort /Heimatort bei Reversebesuchen liegt:

 Zone A

nördliches Afrika, Naher Osten

EUR

600,00

Zone B

subsaharisches Afrika

EUR

1.000,00

Zone C

Asien

EUR

1.100,00

Zone D

Südamerika

EUR

1.200,00

Zone E

Mittelamerika/Karibik

EUR

1.100,00

Zone F

Ozeanien

EUR

1.300,00

Kosten der Vor- und Nachbereitung

Für die Durchführung der Vor- und Nachbereitung können zusätzliche Mittel beantragt werden. Wird der Antrag durch einen Verein eingereicht, dann wird erwartet, dass der Verein die Vor- und Nachbereitung eigenverantwortlich organisiert und durchführt. Bei Incoming-Reisen können auch die Honorarsätze für die Vor- bzw. Nachbereitung im Partnerland bezuschusst werden. Wird ein Förderantrag von Einzelpersonen eingereicht, kann die Vor- und Nachbereitung durch die Stiftung organisiert werden.

Vorbereitung

Einzelpersonen

Drei Treffen/jeweils drei Stunden

EUR

450,00

Kleingruppen (bis zu 15 Personen)

Zwei Wochenendseminare (insgesamt)

EUR

1.600,00

Nachbereitung

Einzelpersonen

Ein dreistündiges Treffen

EUR

150,00

Kleingruppen (bis zu 15 Personen)

Ein Wochenendseminar (insgesamt)

EUR

800,00

 

Azubis für Entwicklungszusammenarbeit - Kooperation mit der IHK Potsdam

Ansatz

Finanziert über Mittel des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg vergibt die Stiftung Nord-Süd-Brücken aus dem Programm „Jugend für Entwicklungszusammenarbeit" Zuschüsse für Jugendliche und junge Erwachsene mit Ausbildungs- oder Studienplatz in Brandenburg. Die finanzielle Unterstützung soll jungen Menschen einen Arbeits- und Erfahrungsaufenthalt (3 – 6 Wochen) in einem Entwicklungsland gemäß der DAC-Liste der OECD in Afrika, Asien oder Lateinamerika ermöglichen und somit einen Beitrag für die grenzübergreifende Ausbildung, die Persönlichkeitsbildung und das interkulturelle Lernen zu leisten. Das Programm "Azubis für Entwicklungszusammenarbeit" richtet sich an Auszubildende ab dem zweiten Lehrjahr und TeilnehmerInnen dualer Studiengänge. Um Aufenthalte „im Tandem" zu ermöglichen ist es möglich, Anträge für max. zwei Personen parallel zu stellen.

Die Zuschüsse des MBJS werden über Mittel der Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam ergänzt. Die gemeinsame Finanzierung soll annähernd eine Kostendeckung für Reise und Aufenthalt (Flug, Unterkunft, notwendige Impfungen, Versicherungen) gewährleisten. Zudem nehmen die Freiwilligen an einem Vorbereitungs- und Nachbereitungsseminar teil. Je nach Zielland / Einsatz liegt die aufsummierte Förderung durch MBJS und IHK Potsdam bei max. 2.100 Euro je TeilnehmerIn. Der Zuschusse wird zu 75 Prozent vor Ausreise ausgezahlt, der Restbetrag nach Rückkehr. Es sind parallele Antragstellungen von bis zu zwei Personen je Einsatzort möglich.

Voraussetzungen

  • Berufsausbildung im zweiten oder dritten Lehrjahr in Brandenburg;
  • Zustimmung des Ausbildungsbetriebs;
  • Formale Antragstellung bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken;
  • Positiver Bescheid seitens der Stiftung (Die Bewilligung durch die Stiftung Nord-Südbrücken ist notwendige wie einzige Bedingung für eine Förderung durch das BMJS und die IHK Potsdam.);
  • Teilnahme an Vorbereitungs- und Nachbereitungsseminar sowie Verfassen eines Sach- und Erfahrungsberichts;
  • Eigeninitiative und Selbstorganisation: (TeilnehmerInnen kümmern sich u.a. selbst um Auslandsversicherung und – falls notwendig – Impfungen und Visaverfahren. Die Kosten hierfür sind durch das Stipendium gedeckt.).

Einsatzmöglichkeiten

Das Programm umfasst zwei Bewerbungsmöglichkeiten:

a) Bewerbung auf feste Einsatzorte und -organisationen

Aktuell sind über die Förderorganisationen voraussichtlich folgende Einsatzmöglichkeiten vermittelbar:

  • Tansania(Sansibar)– Arbeitsaufenthalt in der Stadtverwaltung
    Zielgruppe: Auszubildende aus den Bereichen Kaufmann/frau, Verwaltung, Landschafts- und Gartenbau. Englischkenntnisse sind erforderlich.
  • Philippinen – Arbeitsaufenthalt in einem Krankenhaus
    Zielgruppe: Auszubildende aus den Bereichen Krankenpflege, Medizin, Pharmazie und Verwaltung. Englischkenntnisse sind erforderlich.
  • Guatemala – Arbeitsaufenthalt in einer NGO (Häuserbauprojekt, Schule oder Krankenhaus)
    Zielgruppe: Auszubildende aus den Bereichen Bau, Erziehung, Krankenpflege, Medizin, Pharmazie und Verwaltung. Spanisch- und/oder Englischkenntnisse sind erforderlich.

Hinweis: Eine Vermittlung erfolgt vorbehaltlich der aktuellen Sicherheitslage vor Ort.

b) Selbstständige Identifikation einer aufnehmenden Institution in einem außereuropäischen Entwicklungsland

InteressentInnen können selbstständig eine gemeinnützige oder öffentliche Institution in einem außereuropäischen Entwicklungsland (gemäß der DAC-Liste der OECD) identifizieren und mit dieser Organisation einen Arbeitsaufenthalt abstimmen. Für die Bewerbung sind die Bestätigung der aufnehmenden Institution sowie ein kurzer Arbeitsplan zu den vereinbarten Aktivitäten einzureichen.

 

Die notwendigen Schritte

Sie haben Interesse, die Welt über einen Aufenthalt in einem Entwicklungs- und Schwellenland kennenzulernen. Sie befinden sich in einem Ausbildungsverhältnis in einem der genannten Bereiche – oder aber haben selbst eine Idee, bei welcher Organisation Sie einen Arbeitsaufenthalt absolvieren könnten? Dann...

1. Schritt

Nehmen Sie Kontakt zur IHK Potsdam auf. Sie erhalten weitere Informationen, im Besonderen zu aktuell bestehenden Einsatzmöglichkeiten. Die IHK prüft bei eigenen Ideen zudem die grundsätzliche Förderfähigkeit.

2. Schritt

Entsprechen die Möglichkeiten Ihren Vorstellungen, holen Sie die Zustimmung Ihres Ausbildungsbetriebes ein, und reichen Sie einen formellen Antrag auf Förderung bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken ein. Hinweise und Formulare zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage der Nord-Süd-Brücken. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die Stiftung.

3. Schritt

Bei erfolgter Bestätigung Ihrer Förderung: Stimmen Sie einen Termin für das Vorbereitungsseminar mit der Stiftung Nord-Süd-Brücken ab. Bereiten Sie Ihren Auslandsaufenthalt sorgfältig vor. Buchen Sie keine Flüge, Unterbringungsmöglichkeit o.ä. bevor Ihrem Antrag zugestimmt wurde.

Weitere Hinweise

Bitte beachten Sie:

Die Vorbereitung eines Auslandsaufenthalts nimmt Zeit in Anspruch. Planen Sie daher eine Vorlaufzeit von mindestens sechs Monaten ein und kommunizieren Sie ihr grundsätzliches Interesse frühzeitig.
Ausreise und Aufenthalt erfolgen in Eigenverantwortung. Bitte beachten Sie zudem ggfs. bestehende Reisehinweise des Auswärtigen Amts. Aus der Förderung bzw. Vermittlung in Arbeitseinsätze seitens des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, der Stiftung Nord-Süd-Brücken und der IHK Potsdamergibt sich keine Haftungsübernahme seitens der genannten Organisationen.

Nähere Informationen zu dem Austauschprogramm:
Mobilitätsberatung der IHK Potsdam
Frau Karin Bethke
Tel.: 0331 - 2786-437
karin.bethke@ihk-potsdam.de
oder bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken