Antragstellung JfEZ

Antragsfristen und Bewilligungsverfahren

Anträge auf Förderung können jederzeit gestellt werden. In der Regel findet jeweils im April eine erste Sitzung des Vergabegremiums statt. Anträge zu dieser Sitzung sollten daher spätestens bis Mitte März bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken eingereicht werden. Zu diesem Gremium gehören je ein*e Vertreter*in des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), des Landesjugendringes Brandenburg e.V. und der Stiftung Nord-Süd-Brücken sowie des Verbundes Entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen Brandenburgs (VENROB e.V.). Die Antragsteller*innen haben gegebenenfalls die Möglichkeit, ihre Projekte persönlich vorzustellen.

Anträge sollten mindestens drei Monate vor der geplanten Begegnungsreise beantragt werden.

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen sowohl per Email an jfez@nord-sued-bruecken.de bzw direkt an die zuständige Ansprechperson als auch ausgedruckt und unterschrieben postalisch einzureichen:

  • Antragsformular, elektronisch als Word-Dokument (bitte nicht in eine PDF-Datei umwandeln) und ausgedruckt postalisch.
  • Kosten- und Finanzierungsplan, elektronisch als Excel-Datei und ausgedruckt postalisch.

Im Antragsformular sind sieben Fragen bzw. Punkte zu beantworten.

Beschreibung der Begegnungsreise: Hier müssen lediglich Angaben zur Reise und zum Ablauf der Reise gemacht werden. In vielen Fällen ist es bei der Antragstellung nicht möglich, eine tagesgenaue Planung zu liefern, daher reichen auch grobe Angaben.

Beschreibung des Projektes: Unter diesem Punkt erwarten wir konkrete Angaben zum Projekt in dem die Mitarbeit geplant ist. Außerdem sollte beschrieben werden, welche Absprachen mit der Partnerorganisation getroffen worden sind hinsichtlich konkreter Aktivitäten und den damit verbundenen Zielen.

Vor- und Nachbereitung: Bei der Beurteilung eines Antrages wird besonderen Wert gelegt auf die gute Vor- und Nachbereitung einer Begegnungsreise. Daher sollten diese beiden Punkte bei der Antragstellung ausführlich beschrieben werden. Wird der Antrag von einem Verein gestellt, wird erwartet, dass sich der Verein um die Vor- und Nachbereitung selbst kümmert. Bei Einzelreisenden ohne Anbindung an einen Verein, kann die Vor- und Nachbereitung über die Stiftung Nord-Süd-Brücken organisiert werden. In Ausnahmefällen kann die Stiftung Nord-Süd-Brücken auch Vereine bei der Vor- und Nachbereitung unterstützen. Wir die Vor- und Nachbereitung durch die Stiftung Nord-Süd-Brücken organisiert, dann reicht ein entsprechender Hinweis im Antrag. Unabhängig davon, wie und von wem die Vor-und Nachbereitung durchgeführt wird, sollten Sie zusätzlich sich zur sprachlichen Vorbereitung äußern.

Angaben zur Partnerorganisation im Gastland: Hier sind die Angaben zur Partnerorganisation einzutragen. Falls die Partnerorganisation Leistungen erbringt (beispielsweise die Unterbringung stellt), dann sollte dies angegeben werden. Die Höhe der Förderung ist nicht davon abhängig, welche Leistungen die Partnerorganisation erbringt. Falls die Partnerorganisation eine Website unterhält, geben Sie diese an. Falls es keine Website gibt, sollten Sie noch darstellen, welche Ziele die Organisation anstrebt und welche konkreten Projekte sie durchführt.

Kosten- und Finanzierungsplan: Hier sollten Sie angeben, welche Kosten bei der Durchführung der Begegnungsreise zu erwarten sind. Es ist normal, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung keine genauen Angaben zu den Kosten gemacht werden können, daher wird dies auch nicht erwartet. Bei der Finanzierung sollte angegeben werden, wie hoch der Eigenbeitrag ist und gegebenenfalls welche weitere Fördermittel zur Verfügung stehen. Aus der Differenz zu den erwarteten Kosten ergibt sich die Höhe der beantragten Förderung, die unter dem Punkt Beantragte Förderung einzutragen ist.