Antragstellung SDG-Fonds

Antragsberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Vereine die seit dem Ersteintrag ins Vereinsregister ihren Sitz in den fünf ostdeutschen Bundesländern oder Berlin haben und in den vergangenen Jahren und gegenwärtig keine Förderung durch das Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung (FEB) der Engagement Global gGmbH erhalten haben oder dies für die kommende FEB-Antragsfrist planen (Diese Vereine beantragen nicht im SDG-Fonds, sondern im FEB-Programm).
Mit Ihrem Projektvorhaben sollten Zielgruppen in den ostdeutschen Bundesländern oder Berlin erreicht werden.

 

Kurz erklärt: Rahmenbedingungen für wirksame Projekte ...


Antragsfristen und Bewilligungsverfahren

Entsprechend der beantragen Fördersumme kommen zwei Bearbeitungs- und Entscheidungsverfahren zur Anwendung:

  1. Projektanträge mit einer Antragssumme bis 6.000 EUR können jeweils zum 20. des laufenden Monats gestellt werden. Die Entscheidung wird zeitnah durch das Team der Geschäftsstelle getroffen. Bitte rechnen Sie mindestens sechs Wochen ab Antragsfrist bis zum Beginn des Projekts ein.
  2. Bei Projekten mit einer beantragten Summe ab 6.000 EUR entscheidet der Vorstand der Stiftung auf seiner Sitzung. Es gelten folgende Termine:
Antragsschluss Entscheidung am
02.01.2024 05.02.2024
26.02.2024 09.04.2024
15.04.2024 27.05.2024
29.07.2024 10.09.2024
23.09.2024 04.11.2024
28.10.2023 09.12.2024

Die Projektanträge mit einer beantragten Summe ab 6.000 EUR werden nach folgendem Verfahren bearbeitet und entschieden (nachfolgendes Schaubild als pdf-Datei):

Projektantrag

Der Projektantrag muss uns vollständig elektronisch und postalisch gesendet werden. Die ausgedruckte, postalische Version muss uns zur Antragsfrist vorliegen.

Folgende Unterlagen werden für den Projektantrag benötigt:

  • Antragsformular SDG: Bitte laden Sie zuerst die Datei runter und speichern sie auf Ihrem Rechner ab, bevor Sie das Formular ausfüllen. Bitte scannen Sie dieses nicht, sondern belassen es im ursprünglichen pdf-Format. Die ausgedruckte Version ist rechtsgültig zu unterschreiben.
  • Projektbeschreibung SDG: Idealerweise werden hier Themen des Projekts zu ausgewählten SDG in Bezug gesetzt und erläutert.
  • Ausgaben- und Einnahmenplan (einjährig) für Projekte innerhalb eines Haushaltsjahres bzw. Ausgaben- und Einnahmenplan (überjährig) für Projekte innerhalb von zwei Haushaltsjahren.
    Bitte scannen Sie diesen nicht, sondern belassen ihn in der elektronischen Version im ursprünglichen Excel-Format.

Alle Antragsunterlagen können Sie nebenstehend unter "Downloads" abrufen.

Anlagen zum Projektantrag

Wenn folgende Kosten entstehen bzw. sich weitere Geldgeber an der Projektfinanzierung beteiligen, sind folgende Anlagen als Bestandteil des Projektantrags diesem beizufügen:

  • Stellenbeschreibung (bei Lohnkosten für festangestelltes Personal): mit Angabe der Aufgaben, Anzahl der Wochenstundenzahl, Eingruppierung nach TVöD
  • Programm/Ablaufplan (bei Veranstaltungen, Workshops, etc.): mit Angabe von u.a. Ort, Dauer, Referent*innen, Themen/Methoden, Zahl der Teilnehmer*innen
  • Inhaltsverzeichnis/Exposé (bei Publikationen wie Zeitschriften, Magazinen, Broschüren und Bildungsmaterialien): mit Angabe der Auflagenhöhe, Seitenanzahl, Themen/Methoden und Autor*innen
  • Finanzierungsbestätigungen der anderen Geber der Ko-Finanzierung

Bitte verwenden Sie keine Tackerklammern!

Trägerunterlagen

Bei erstmaliger Antragstellung bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken bzw. zur Aktualisierung der uns vorliegenden Fassungen benötigen wir vom antragstellenden Verein stets folgende Trägerunterlagen (postalisch oder elektronisch):

  • Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
  • Kopie der aktuellen Satzung
  • Aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts


Die vollständigen Unterlagen des Projektsantrags sind sowohl postalisch als auch elektronisch zu senden an:

SDG@nord-sued-bruecken.de

sowie an die

Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Straße 33a
10405 Berlin

Nach Antragsschluss und erst mit postalischem Erhalt der Antragsunterlagen senden wir Ihnen eine Posteingangsbestätigung und teilen Ihnen die Projektnummer mit. Bitte geben Sie diese stets in der Kommunikation mit uns an. Für den fristgerechten Eingang zur jeweils geltenden Antragsfrist muss uns der Projektantrag postalisch vorliegen.

Erstförderung und Folgeprojekt

Wurde Ihr Verein zuvor erstmalig mit einem Projekt im Bereich der Inlandsförderung unserer Stiftung gefördert, muss dieses Erstprojekt zunächst mit Vorlage des Verwendungsnachweises bei uns abgerechnet und der Prüfprozess abgeschlossen sein, bevor das Zweitprojekt bewilligt werden kann. Dabei sollten zwischen dem postalischem Eingang des Verwendungsnachweises des Erstprojekts und dem Beginn des zweiten Projekts mindestens vier Wochen eingeplant werden.