Antragstellung EZ-Kleinprojektefonds

Anträge auf Förderung sind stets schriftlich auf den Antragsformularen der Stiftung Nord-Süd-Brücken (SNSB) an die Geschäftsstelle zu stellen. Für Projektanträge im EZ-KPF dürfen ausschließlich die EZ-KPF Formulare benutzt werden. Zu finden sind diese im nebenstehenden Download-Bereich. Es gelten die nachstehenden Antragsfristen und Entscheidungsmodalitäten, sofern der Vorstand keine anderen Verfahren beschließt. Für weitere Fragen zum EZ-KPF empfehlen wir Ihnen auch die Website des Kleinprojektfonds, sowie unsere ständig aktualisierten FAQs.

 

Antragstellung im EZ Kleinprojektfonds (BMZ Mittel)

Bitte lesen Sie sich zunächst folgende Hinweise zur Antragstellung im EZ-Kleinprojektefonds gut durch (Siehe Downloadbereich):

  • Merkblatt Fördermöglichkeiten private Träger
  • Leitfaden zur Antragsstellung
  • BMZ-Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben (Anl. 1)
  • Allg. Nebenbestimmungen f. Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)(Anl. 2)
  • Vorgaben zum Kinder- und Jugendschutz

 

Teil A: Trägerprüfung

Zuständig: Antje Bernhard - a.bernhard@nord-sued-bruecken.de: Bei erstmaliger Antragstellung im EZ-Kleinprojektefonds bei der SNSB muss der antragstellende Verein eine so genannte "Trägerprüfung" durchlaufen, bevor die Antragsteile B und C eingereicht werden sollten. Durch die Trägerprüfung lernt die SNSB sie als Verein kennen, nimmt sie in die SNSB-Datenbank auf und vergibt eine interne Trägernummer an Ihren Verein. Dem Antragsformular Teil A ist beizulegen: 

  • Chronologischer Auszug aus dem Vereinsregister
  • Kopie der aktuellen Satzung
  • Aktueller Freistellungsbescheid vom Finanzamt
  • Jahres- bzw. Tätigkeitsberichte (alternativ Protokolle der Mitgliederversammlungen) der letzten 3 Jahre
  • Einnahmen-/Ausgabenrechnungen (alternativ Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) der letzten 3 Jahre
  • Die Eingruppierung in ein der drei Förderlinien richtet sich nach der vorliegenden Qualifikation, Erfahrung in der Durchführung von entwicklungspolitischen Auslandsprojekten und orientiert sich am bisherigen Jahresumsatz.
  • Je nach Voraussetzung erfolgt eine Eingruppierung in die Förderlinien F10 (maximal 10.000 € Fördermittel), F25 (maximal 25.000 € Fördermittel) oder F50 (maximal 50.000 € Fördermittel).

 

Teil B: Antragsformular

Zuständig: Dr. Rene Vesper - r.vesper@nord-sued-bruecken.de: Bitte Datei erst downloaden -> auf eigenem Rechner abspeichern -> danach ausfüllen. Bitte scannen Sie dieses Formular NICHT, sondern belassen Sie es im ursprünglichen pdf-Format.

 

Teil C: Ausgaben- und Einnahmenplan/ Finanzierungsplan

Zuständig: Dr. Rene Vesper - r.vesper@nord-sued-bruecken.de: Für Projekte innerhalb eines Haushaltsjahres bzw. Ausgaben- und Einnahmenplan für Projekte in zwei Haushaltsjahren (überjährig). Bitte im ursprünglichen Excel-Format belassen (KEIN Scan).

 

Partneranforderung (vor Projektbeginn mit Antragsteil B & C einreichen)

Diese Anforderung ist ein zentrales Dokument, das am Anfang jeder Projektidee und jedes Projektantrags stehen sollte. Denn sowohl die entwicklungspolitische 'Problemanalyse', als auch die möglichen 'Lösungswege', sollten im DAC-Land von Ihrer Partnerorganisation erdacht worden sein. Wenn eine solche inhaltlich schlüssige Partneranforderung fehlt, können wir nicht ausschließen, dass die geplanten Maßnahmen an den Interessen und Bedüfnissen der Zielgruppe(n) und jenen der Partnerorganisation vorbei gehen. Eine Partneranforderung kann ein formloses Schreiben mit Unterschrift, Datum und Stempel der Partnerorganisation sein, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die in Ihrem Projektantrag geplanten Maßnahmen sinnvoll, erwünscht, effizient und ortsangemessen sind. Da ihre Partner*innen in den DAC-Ländern für gewöhnlich kein Deutsch können, kann die Partneranforderung auf einer offiziellen Sprachen der EU an uns gesandt werden. Andernfalls muss eine Übersetzung auf Deutsch beigelegt werden. Erst wenn diese Partneranforderung vorliegt, können wir Ihren Projektantrag bearbeiten/ bewilligen.

 

Kinder- und Jugendschutzrichtlinie (KJRL)

Falls Sie im Rahmen des Projekt Kinder- und/ oder Jugendliche als direkte oder indirekte Zielgruppe haben, dann muss klargestellt werden, wie diese Zielgruppen geschützt werden. Auch wenn Sie im Rahmen Ihres Projekts eine Kinderbetreuung anbieten, muss eine solche KJRL vorgelegt werden. Auch ihre Partnerorganisation (PO) sollte eine solche KJRL besitzen - bei der KJRL der PO reicht es der SNSB, wenn wir über dessen Vorhandensein -ohne weitere Details- informiert werden.

 

Partnervertrag/ Projektvertrag (nach SNSB-Fördervertrag von Ihrem Verein auszufüllen)

Dieser Projektvertrag (zwischen Ihrem Verein und Ihrer Partnerorganisation) sollte nach Ausstellung des SNSB-Fördervertrags (zwischen der SNSB und Ihrem Verein) erstellt werden. Eine Kopie sollte bis spätestens zur ersten Mittelanforderung an die SNSB geschickt werden. Da die vertragliche Vereinbarung einige Zeit in Anspruch nehmen kann (Absprachen mit Ihrer Partnerorganisation etc.), sollte frühzeitig mit Ihrer Erstellung begonnen werden. Musterverträge für die Vereinbarung finden Sie im Downloadbereich in deutscher, englischer, französischer und/ oder spanischer Sprache.

 

Antragsfristen und Bewilligungsverfahren

Alle Antragsunterlagen müssen sowohl elektronisch als auch postalisch rechtsverbindlich unterschrieben (keine digital eingefügten Unterschriften) an die SNSB gesendet werden. Bei der Einhaltung der Fristen (etwa zum 20.01., 20.02., etc.) gilt der jeweilige Poststempel auf dem postalischen Antrag. Bitte senden Sie uns die Unterlagen bis spätestens zu diesen Fristen zu, sonst gilt erst die Frist vier Wochen später. Bitte senden Sie Ihren Projektantrag bzw. Vereinsunterlagen an: kpf@nord-sued-bruecken.de sowie an Stiftung Nord-Süd-Brücken, Greifswalder Straße 33a, 10405 Berlin.

Entsprechend der beantragen Fördersumme kommen zwei Bearbeitungs- und Entscheidungsverfahren zur Anwendung. Projektanträge mit einer beantragten Fördersumme bis 10.000 € können jeweils zum 20. des laufenden Monats gestellt werden. Die Entscheidung wird zeitnah durch das Team der SNSB-Geschäftsstelle getroffen. Bitte rechnen Sie mindestens sechs Wochen ab Antragsfrist bis zum Beginn Ihres Projekts ein.

 Antragsschluss  Entscheidung der SNSB-Geschäftsstelle  Vorraussichtlicher Projektbeginn
 20.03.24  2-3 Wochen später min. 6 Wochen nach Antragsfrist
 20.04.24  2-3 Wochen später  min. 6 Wochen nach Antragsfrist
 20.05.24  2-3 Wochen später  min. 6 Wochen nach Antragsfrist

 

Bei Projektanträgen mit einer beantragten Fördersumme ÜBER 10.000 € entscheidet der SNSB-Vorstand auf seinen sechsmal im Jahr stattfindenden Vorstandssitzungen. Für 2024 gelten folgende Termine:

Antragsschluss Entscheidung des SNSB-Vorstands am

Vorraussichtlicher Projektbeginn

15.04.2024

27.05.2024

Juli bis September 2024

29.07.2024 10.09.2024 September bis November 2024
23.09.2024 04.11.2024 November 2024 bis Januar 2025
28.10.2024 09.12.2024 Januar bis März 2025

 

Die Projektanträge mit einer beantragten Fördersumme ab 10.000 EUR werden nach folgendem Verfahren bearbeitet und entschieden:

Antragsverlauf

Schaubild als pdf-Datei

 

Folgeprojekt

Für Antragsteller, die erstmals im EZ-Kleinprojektefonds gefördert werden, kann ein weiteres Projekt erst bewilligt werden, sobald die vertiefte Nachweisprüfung des ersten Projektes abgeschlossen wurde und sich eine positive Entwicklung der Kapazitäten bei der antragsstellenden Organisation abzeichnet. Dies ist festgehalten in den Fördergrundsätzen zwischen der SNSB und dem BMZ, dessen Neufassung derzeit noch in der finalen Abstimmung steht. Nach erster erfolgreicher Förderung im EZ-Kleinprojektefonds können maximal zwei Projekte gleichzeitig in der Durchführung sein. Ein Antrag für ein weiteres (drittes) Projekt kann erst bewilligt werden, sobald mindestens eines der bereits in der Förderung befindlichen Projekte vollständig abgerechnet wurde (vollständige Vorlage des Verwendungsnachweises und Abschluss des Prüfprozesses).