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Möglichkeiten der Fördertätigkeit

Grundsätzlich können Anträge gestellt werden für Auslands- und Inlandsprojekte sowie zur Kofinanzierung von Personalkosten. Grundlage für die Beantragung und Bewertung von Projekten sind die Förderrichtlinien der Stiftung Nord-Süd-Brücken. Dort sind die formalen und inhaltlichen Kriterien zur Antragstellung dargelegt bzw. die Konditionen für Zuschüsse und Abrechnungspflichten benannt.

Folgende Fonds stehen der Stiftung zur Finanzierung von Projekten ostdeutscher NRO zur Verfügung:

  • Fördermmittel der Stiftung für Auslandsprojekte und Maßnahmen der Inlandsarbeit
  • Fördermittel des BMZ für Kleinprojekte im Ausland (max. 20.000 € Projektsumme)
  • Fördermittel des BMZ für Vorhaben der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu den Millenniumsentwicklungszielen (MDG)
  • Fördermittel der Stiftung und des BMZ zur Personalkostenförderung (PKF). Der geschlossene Fonds PFK 5 läuft gegenwärtig noch bis Dezember 2012. Eine Beantragung ist erst wieder im Rahmen der Ausschreibung zum PKF 6 bzw. einem Folgeprojekt(vermutlich Sommer/Herbst 2012) möglich.

Hinweise zur Antragstellung und den Fördermöglichkeiten

Pro Verein können insgesamt maximal 10% der Gesamtfördermittel der Stiftung, entspr. Pkt. 5 der Förderrichtlinien der Stiftung, bewilligt werden. 2011 sind dies 80 T€. Projekte können nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stiftung gefördert werden. Kleinprojekte (mit einer Fördersumme von bis zu 2.500 € bzw. 5.000 € bei MDG-Projekten) werden jeweils am Monatsende entschieden. Berücksichtigt werden alle Anträge, die bis zum 20. des laufenden Monats eingegangen sind.

Alle anderen Projekte werden vierteljährlich vom Vorstand der Stiftung entschieden (siehe Antragsfristen).

Formulare für die Antragstellung finden Sie im Downloadbereich

Mittelauslastung 2012

Stand: 16.01.2012

Die Stiftungsmittel für Auslandsprojekte sind für 2012 zu 39% vergeben (Projekte über 2.500 € für Projektvorhaben im Ausland)!

Die Stiftungsmittel für Inlandsprojekte sind zu 60% vergeben (Projekte über 2.500 € im Inland)!

Mittel für Kleinprojekte sind zu 0% vergeben (Projekte unter 2.500 €)!

MDG-Mittel sind zur Zeit zu 21% vergeben. Das MDG-Programm läuft noch bis 31.3.2012. Für Projekte, die in diesem Zeitraum stattfinden, können noch Anträge gestellt werden. Weitere MDG-Mittel für das restliche Jahr 2012 stehen noch nicht zur Verfügung, sondern sind erst beim BMZ beantragt.

Mittel aus dem EZ-Kleinprojektfonds sind zur Zeit zu 23% vergeben. Aus diesem Fonds können noch Projekte mit Projektpartnern im Ausland im Umfang von maximal 20.000 € bis zum 31.12.2012 realisiert werden. Weitere Details zu diesem Förderprogramm.

 
 
FAQ Förderung

Wenn Sie einen Antrag an die Stiftung stellen wollen, sollten Sie zuerst hier schauen ...

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Landesstelle EZ Berlin

Wenn Sie Fördermittel des Landes Berlin beantragen wollen, finden Sie hier Informationen.

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Kontakt

Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Str. 33a
10405 Berlin
Tel: +49 30 42 85 13 85
Fax: +49 30 42 85 13 86
info@nord-sued-bruecken.de
Kontaktformular »

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