Möglichkeiten der Fördertätigkeit
Grundsätzlich können Anträge gestellt werden für Auslands- und Inlandsprojekte sowie zur Kofinanzierung von Personalkosten. Grundlage für die Beantragung und Bewertung von Projekten sind die Förderrichtlinien der Stiftung Nord-Süd-Brücken. Dort sind die formalen und inhaltlichen Kriterien zur Antragstellung dargelegt bzw. die Konditionen für Zuschüsse und Abrechnungspflichten benannt.
Folgende Fonds stehen der Stiftung zur Finanzierung von Projekten ostdeutscher NRO zur Verfügung:
- Fördermmittel der Stiftung für Auslandsprojekte und Maßnahmen der Inlandsarbeit
- Fördermittel des BMZ für Kleinprojekte im Ausland (max. 20.000 € Projektsumme)
- Fördermittel des BMZ für Vorhaben der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu den Millenniumsentwicklungszielen (MDG)
- Fördermittel der Stiftung und des BMZ zur Personalkostenförderung (PKF). Der geschlossene Fonds PFK 5 läuft gegenwärtig noch bis März 2013. Eine Beantragung ist erst wieder im Rahmen der Ausschreibung zum PKF 6 bzw. einem Folgeprojekt(vermutlich Januar/Februar 2013) möglich.
Hinweise zur Antragstellung und den Fördermöglichkeiten
Pro Verein können insgesamt maximal 10% der Gesamtfördermittel der Stiftung, entspr. Pkt. 5 der Förderrichtlinien der Stiftung, bewilligt werden. 2013 sind dies 41 T€. Projekte können nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stiftung gefördert werden. Kleinprojekte (mit einer Fördersumme von bis zu 2.500 € bzw. 5.000 € bei MDG-Projekten) werden jeweils am Monatsende entschieden. Berücksichtigt werden alle Anträge, die bis zum 20. des laufenden Monats eingegangen sind.
Alle anderen Projekte werden vierteljährlich vom Vorstand der Stiftung entschieden (siehe Antragsfristen).
Formulare für die Antragstellung finden Sie im Downloadbereich
Mittelauslastung 2013
Stand: 16.05.2013


