Förderung kleinerer Auslandsprojekte
Welche Ziele werden mit dem Programm verfolgt?
- Grundsätzlich wird angestrebt, mit den geförderten Projekten die materiellen Lebensbedingungen benachteiligter Gruppen in Entwicklungsländern unmittelbar zu verbessern, und die Fähigkeiten dieser Gruppen zu stärken, die bestehenden Probleme zu lösen.
- Für kleinere ostdeutsche Träger bietet sich mit diesem Fonds die Chance, Erfahrungen in der Planung, Durchführung und Abrechnung von Auslandsprojekten zu sammeln und sich dabei zu qualifizieren. Die Qualifizierung im Bereich des Projektmanagements sollte auch die jeweiligen Partnerorganisationen einbeziehen.
- Ziel des Kleinprojektfonds ist es neben den Wirkungen im Süden, möglichst viele der ostdeutschen NRO mit diesem Instrument zu befähigen, ihre Finanzierungsbasis zu diversifizieren und selbständig mit dem BMZ, aber auch mit anderen Gebern zusammenzuarbeiten. Damit wird auch die Nachhaltigkeit bestehender Projektpartnerschaften unterstützt.
- Die praktischen Erfahrungen der Träger in der Auslandsprojektarbeit sollen darüber hinaus einen Beitrag für die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit und damit zur zivilgesellschaftlichen Verankerung von Entwicklungspolitik in Ostdeutschland leisten.
Verfahren
Anträge auf Förderung sind stets schriftlich auf den Antragsformularen der Stiftung Nord-Süd-Brücken an die Geschäftsstelle der Stiftung zu stellen. Es gelten die Antragsfristen und Entscheidungsmodalitäten der Stiftung, sofern der Vorstand keine anderen Verfahren beschließt.
Die Vergabemodalitäten:
Die Gesamtförderung des Programms orientiert sich an den Förderrichtlinien der Stiftung und an den Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger (BNBest-P). Abweichend von den Förderrichtlinien der Stiftung können 75 Prozent der Investitionskosten gefördert werden. Folgende Kriterien sind besonders zu beachten:
Zuwendungsempfänger
- Antragsberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Vereine, die seit Ersteintragung ins Vereinsregister ihren Sitz in den neuen Bundesländern bzw. im Ostteil Berlin haben.
- Der antragstellende Verein verfügt grundsätzlich über Entwicklungsvoraussetzungen, um mit entsprechender Erfahrung selbständige Antragstellung beim BMZ anzustreben und die Finanzierungsquellen für die Projektarbeit zu diversifizieren. Die Auslandsprojektarbeit wird nachweislich mit Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland verbunden.
Zuwendungsvoraussetzungen
- Die geförderten Projekte stehen im Rahmen stabiler Partnerschaften.
- Gefördert werden nur Projekte, deren klar definierte Ziele innerhalb des vorgesehenen Mittelrahmens nach einer Laufzeit von höchstens 18 Monaten erreicht werden können.
- Das Projekt muss grundsätzlich von einer Organisation im Projektland getragen werden.
- Die Zielgruppen müssen an der Auswahl, Konzeption, Planung und Durchführung des Projektes wesentlich beteiligt sein. Das Projekt muss deutlich erkennbar einen Beitrag zu Selbstorganisationsprozessen der Beteiligten leisten.
- Punktuelle Maßnahmen aufgrund eines (angenommenen) Bedarfs können nicht gefördert werden.
- Nach Ende der Förderung muss die Nachhaltigkeit des Projektes gesichert sein.
Art, Umfang und Höhe der Fördermittel
- Die Fördermittel werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Projektförderung (Anteilfinanzierung) gewährt. Die Förderung kann höchstens 15.000 € betragen, daher darf das Gesamtprojektvolumen nicht höher sein als 20.000 Euro
- Die Förderung eines Projektes umfasst höchstens 75 % der förderungsfähigen Gesamtausgaben. Der Zuwendungsempfänger muss mindestens 10 % an eigenen Mitteln aufbringen, die restlichen 15 % können aus anderen nicht öffentlichen Mitteln oder Leistungen aus dem Partnerland bestehen.
- Mittel der Stiftung Nord-Süd-Brücken können nicht zur Kofinanzierung der im Rahmen dieses Programms geförderten Projekte eingesetzt werden.
Zuwendungsfähige Ausgaben
- Bei Projektbetreuungsreisen können Fahrtkosten für eine Person sowie Visakosten und nachgewiesene Übernachtungskosten gefördert werden. Voraussetzung für die Förderung ist ein klar umrissenes Arbeits- und Aufenthaltsprogramm.
- Neben den vorgenannten Projektausgaben können Aufwendungen in Höhe von bis zu 3,5 % für inflationsbedingte Kostensteigerungen und unabweisbare Mehraufwendungen (Reserveposition) sowie pauschal bis zu 4 % für Verwaltungskosten (Berechnungsgrundlage: Projektausgaben einschließlich Reserveposition) bezuschusst werden.
Sonstige Bestimmungen
Aufstockungsanträge
für bereits bewilligte Projekte sind ausgeschlossen. Es gelten die in
den Förderrichtlinien der Stiftung Nord-Süd-Brücken vorgesehenen
Informationspflichten.
Die Zuwendung kann entsprechend der im
Antrag beschriebenen Planung an den Projektträger weitergeleitet
werden, der im Antrag genannt wird. Mit dem Projektpartner ist ein
privatrechtlicher Vertrag abzuschließen. Ein Mustervertrag ist hier
oder in der Geschäftsstelle erhältlich. Musterverträge in englischer,
französischer, spanischer und portugiesischer Sprache finden sich auf
der Website der Beratungsstelle für private Träger in der Entwicklungszusammenarbeit (bengo).
Der
Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, evtl. entstehende vertragliche
Rückerstattungsansprüche gegenüber dem Projektpartner geltend zu machen
und eingehende Beträge umgehend der Stiftung zurückzuerstatten.
Verfahren
Anträge auf Förderung sind stets schriftlich auf den Antragsformularen der Stiftung Nord-Süd-Brücken an die Geschäftsstelle der Stiftung zu stellen. Es gelten die Antragsfristen und Entscheidungsmodalitäten (Anträge mit Fördersummen bis zu 2.500 € werden monatlich vom Geschäftsführer entschieden. Alle anderen Anträge werden vom Vorstand einmal im Quartal entschieden) der Stiftung, sofern der Vorstand keine anderen Verfahren beschließt.
Muster für eine Vereinbarung mit dem Projektpartner
Mittelanforderung
Verwendungsnachweis
BMZ-Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben
Besondere Nebenbestimmungen für BMZ-Zuwendungen (BNBest-P/Private Träger)
Allg. Nebenbestimmungen f. Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Vergabeverfahren für Lieferungen und Leistungen gem. BNBest-P/Private Träge
Workshop EZ-Kleinprojektefonds: Powerpointpräsentation


