Termine für die Antragstellung
Pro Verein können insgesamt maximal 10% der Gesamtfördermittel der Stiftung, entspr. Pkt. 5 der Förderrichtlinien der Stiftung, bewilligt werden. Projekte können nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stiftung gefördert werden.
Vergabetermine und Antragsfristen für Projekte mit einer Antragssumme über 2.500 € (Entscheidung durch den Vorstand):
- Entscheidung am 26.03.2012 (Antragschluss: 30.01.2012)
- Entscheidung am 21.05.2012 (Antragschluss: 26.03.2012)
- Entscheidung am 03.09.2012 (Antragschluss: 09.07.2012)
- Entscheidung am 17.12.2012 (Antragschluss: 22.10.2012)
Vergabetermine und Antragsfristen für Projekte mit einer Antragssumme bis 2.500 € (Kleinprojekte, Entscheidung durch die Geschäftsstelle):
Diese Projektanträge werden monatlich entschieden. Berücksichtigt werden die Projektanträge, die bis zum jeweils 20. des laufenden Monats in der Geschäftsstelle eingegangen sind. Die Entscheidung wird zeitnah getroffen.
Vergabetermine für Projekte, die im Rahmen des MDG-Sonderförderprogramms gestellt werden:
Bei Projekten mit einer beantragten Summe von über 5.000 € entscheidet der Vorstand. Es gelten die Termine (Antragsschluss, Entscheidung) wie bei Projekten mit einer Antragssumme über 2.500 €.
MDG-Projekte bis 5.000 € werden monatlich in der Geschäftsstelle entschieden. Hier gelten dieselben Modalitäten wie bei den Kleinprojekten (Einreichung der Anträge bis zum 20. des Monats, zeitnahe Entscheidung)


