5. Personalkostenförderfonds
Die Stiftung Nord-Süd-Brücken schreibt den 5. Personalkostenförderfonds aus.
In der Ausschreibung finden Sie Angaben zur Zielstellung des
Programms sowie Hinweise auf die Fördermodalitäten und das
Bewerbungsverfahren. Bitte prüfen Sie vor der Beantragung sorgfältig,
ob Ihr Verein alle formalen Kriterien erfüllt.
Des weiteren möchten
wir Sie bitten, vor der Antragstellung aufmerksam die im Antragsraster
unter B) „Ziel- und Handlungsebenen der geförderten Stelle" genannten
drei Punkte zu lesen und zu prüfen, ob Ihre zu beantragende
Personalkostenförderung die Verwirklichung dieser drei Punkte
sicherstellt.
Ihren formal und inhaltlich vollständigen Antrag können Sie bis spätestens 20.04.09 bei der Geschäftsstelle der Stiftung Nord-Süd-Brücken einreichen. Vorbehaltlich der Zuwendung des BMZ beginnt der 5. PKF frühestens am 01.07.09.
Falls Sie inhaltliche Rückfragen zur Ausschreibung haben, wenden Sie sich bitte an Andreas Rosen. Falls Sie Fragen zum Kosten- und Finanzierungsplan haben, kontaktieren Sie bitte Ingrid Rosenburg.
Am 25.03.09 führen wir zwei unverbindliche Informationsveranstaltungen zur Zielstellung des Programms und zur Darstellung der Ziel- und Handlungsebenen (Projektziel, Unterziele, Ergebnisse, Indikatoren) durch. Die Veranstaltungen finden von 09.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr in der Geschäftsstelle statt. Falls Sie an der Informationsveranstaltung teilnehmen wollen, bitte melden Sie sich zeitnah bei Antje Bernhard (antje.bernhard@nord-sued-bruecken.de) an.
Ausschreibungsunterlagen 5. Personalkostenförderfonds
